Strom-Nachzahlung und höherer Abschlag trotz Sozialtarifs Ratenzahlung wurde nun doch genehmigt
Um zu sparen, hatte Familie Merten aus Klötze einen Sozialtarif bei ihrem Stromanbieter beantragt. "Dennoch ging es mit der Rechnung immer bergauf", heißt es in ihrem Schreiben an uns. Der monatlich zu zahlende Abschlag erhöhte sich.
Von Emmi Schulze
Völlig ratlos war der Rentner jedoch, als die Endabrechnung mit einer Nachzahlung und weiter erhöhten Abschlagsforderungen von 20 Euro im Monat kam. Er suchte nach einer Erklärung und fragte sich, ob durch den Sozialtarif eventuell zwei Verträge bestehen würden.
Eine beantragte Ratenzahlung wurde von E.ON abgelehnt. Außerdem fragte er, ob er ein Darlehen bekommen könnte. Denn es drohte, so schrieb er, eine Sperrung der Stromversorgung.
Eine darauf von uns veranlasste Überprüfung ergab, dass die Abrechnung nach dem Sozialtarif erfolgte. "Dabei bleibt der Preis pro Kilowattstunde Strom für den Kunden unverändert", heißt es in dem Brief von E.ON.
"Im Gegensatz zu Kunden, die den Sozialtarif nicht beziehen, entfällt für ihn jedoch die jährliche Grundgebühr." Die Forderung entstand, weil fällige Abschlagszahlungen nur teilweise beziehungsweise nicht in voller Höhe geleistet wurden.
Grundlage für die Jahresverbrauchsabrechnung seien die ermittelten Zählerstände und die jeweils gültigen Preise – wobei die Höhe des Verbrauchs vom Verhalten des Kunden abhängt. Sollte er jedoch die Höhe des Verbrauchs anzweifeln, so gebe es die Möglichkeit, die ordnungsgemäße Funktion des Zählers durch einen neutralen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
"Aus Kulanz haben wir uns noch einmal mit dem Kunden in Verbindung gesetzt", schreibt uns E.ON, "und eine gemeinsame Lösung zur Begleichung des ausstehenden Betrages vereinbart."
Die Lösung heißt: Ratenzahlung. Das bestätigte Detlef Merten, der uns danach anrief und sagte: "Nun hat es doch geklappt, danke!"