Brandschutz Rauchmelder können Leben retten
Deutschland ist gut gegen Brandkatastrophen gerüstet. Bei der Vorbeugung sind auch Immobilienbesitzer und Mieter gefragt.
In Deutschland wird durchschnittlich achtmal am Tag ein Zimmerbrand ausgelöst. Alle paar Sekunden rückt die Feuerwehr aus. Jährlich bekämpft sie etwa 175.000 Brände und Explosionen. Rund 400 Menschen sterben pro Jahr in den Flammen. Dabei hat sich die Zahl der Todesfälle seit 1990 fast halbiert. Die Prävention im Brandschutz wird zunehmend besser. Doch welche konkreten Regeln sollten Hauseigentümer, Mieter oder auch Arbeitgeber beachten, damit vorbeugende Maßnahmen auch wirklich greifen? Ein Überblick.
Doch was bringen die Frühwarnsysteme überhaupt? „Sie wecken die Menschen und bewahren sie so davor, vor allem im Schlaf Opfer von Brandrauch zu werden. Die größten Gefahren für Menschenleben gehen oftmals vom Rauch aus und weniger von Flammen. Denn im Rauch stecken jede Menge Giftstoffe, die innerhalb weniger Sekunden zu Bewusstlosigkeit führen können“, erläutert Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes und im Hauptberuf Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz. Seit der Einführung von Rauchmeldern vor mehr als einem Jahrzehnt hat sich die Zahl der Brandopfer halbiert. Dennoch fehlen in manchen Altbauten immer noch Frühwarnsysteme. Vor allem, weil oft unklar ist, wer zur Montage verpflichtet ist – Eigentümer oder Mieter? „Auch das ist Sache der Länder“, sagt Hachemer und rät, schon beim Schließen eines Kauf- oder Mietvertrages darauf zu achten, wer für die Installation, aber auch die Wartung von Rauchmeldern zuständig ist.
Bei der Auswahl sei neben Prüfsiegeln der Preis ein Qualitätsmerkmal: „Ein hochwertiges, verlässliches Gerät ist mit einer Batterie von zehn Jahren Lebensdauer und nicht mit einer einfachen Blockbatterie ausgestattet.“ Die Betriebsbereitschaft von Rauchmeldern sollte einmal jährlich überprüft werden. Die Montage sollte nicht in Badezimmer oder Küche erfolgen, wo viel Wasserdampf erzeugt wird, sondern in angrenzenden Räumen. Rückt die Feuerwehr trotz Fehlalarms aus, so ist der Einsatz kostenlos, wenn die oder der Anrufer tatsächlich von einem Notfall ausgegangen sind.
Danach darf ein Gebäude ab 22 Metern Höhe nicht mit brennbarem Material gedämmt werden. Doch was ist mit weniger hohen Häusern? Der Deutsche Feuerwehrverband rät zu „grundsätzlich besonnenem Einsatz von Dämmmaterial“. Zwar gebe es mittlerweile schwer entflammbare Stoffe, sagt Verbandsvizepräsident Hachemer, doch brennen würden diese am Ende auch. Eine Alternative sei Mineralwolle, die jedoch für optimalen Dämmschutz nicht feucht werden dürfe. Auch das Einbauen von Riegeln zum Schutz vor Fassadenbränden biete nicht immer umfassenden Brandschutz, etwa bei zu hohen Flammen. Für Bauherren privater Einfamilienhäuser ist eine professionelle Brandschutzplanung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Etwas anderes gilt für größere Neubauten oder auch die Nutzungsänderung älterer Gebäude, wo in jedem Fall ein Sachverständiger zurate gezogen werden muss. Grundsätzlich sollte das Tragwerk eines Gebäudes einem Feuer mindestens neunzig Minuten standhalten.
Greifen beispielsweise Kerzenflammen auf Mobiliar über, sollte schon vor eigenen größeren Löschversuchen die Feuerwehr gerufen werden. Ist der Zimmerbrand im fortgeschrittenen Stadium, sollten die Bewohner bei der Flucht die Tür hinter sich schließen, um zu vermeiden, dass das Feuer auf andere Teile der Wohnung übergreift. „Auch eine normale Zimmertür hält einem Vollbrand mindestens 15 Minuten stand“, sagt Brandschutzexperte Frank Hachemer. Wichtig sei, dass der primäre Fluchtweg, das Treppenhaus, frei sei. Sperrige Gegenstände sollten zu keiner Zeit dort stehen oder aufbewahrt werden. Überhaupt sei Entrümpeln eine gute Präventionsmaßnahme, sagt Hachemer. So sollten Keller und Dachböden nicht allzu voll stehen mit brennbarem Sperrmüll.
Eigentümer von Häusern in schmalen Straßen oder mit engen Innenhöfen sollten dafür Sorge tragen, dass der Feuerwehr im Notfall keine größeren Hindernisse im Weg stehen. Bei Altbauten mit Holztreppenhäusern sollten außen Feuerleitern angebracht sein. „Denkmalschutz und Brandschutz schließen sich nicht aus“, betont Hachemer. In größeren Wohnhäusern oder auch in Bürogebäuden gibt es häufig Brandschutztüren, in deren Bereich auch keine Kinderwagen abgestellt werden dürfen. Brandschutztüren sollten immer geschlossen sein. Wer sich nicht daran hält, muss schlimmstenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Einen Feuerlöscher in Privathäusern zu haben ist nicht verpflichtend. Wer dennoch auf Nummer sicher gehen will, sollte jedoch auf den richtigen Inhalt achten: „Für Wohnräume eignen sich im Grunde nur Schaumlöscher und nicht etwa Pulverlöscher, die mit ihrer gewaltigen Wolke aus Löschsalzen einen enormen Löschmittelschaden anrichten können“, sagt Hachemer, der seit 30 Jahren ehrenamtlicher Feuerwehrmann ist. Was Bürogebäude angeht, stehen Arbeitgeber laut der Ende 2012 in Kraft getretenen Arbeitsstättenverordnung in der Pflicht, regelmäßig Evakuierungsübungen durchzuführen und mindestens 5 Prozent der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen.