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Gebrauchtes Handy kaufen? Refurbished Smartphones sind besser als ihr Ruf

Wieder aufgearbeitete Smartphones sind zwar gebraucht, aber gesäubert, repariert und getestet. Das schont Umwelt und Geldbeutel. Trotzdem fragen sich viele, ob so etwas für sie in Frage kommt.

Von dpa 09.10.2023, 13:14
Smartphones werden öfter durchgetauscht als für die Umwelt gut ist. Warum nicht mal ein Refurbished-Gerät statt ein neues Telefon kaufen?
Smartphones werden öfter durchgetauscht als für die Umwelt gut ist. Warum nicht mal ein Refurbished-Gerät statt ein neues Telefon kaufen? Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Berlin - Das englische Wort refurbished bedeutet so viel wie runderneuert. Ein geschützter Begriff ist das aber nicht, erklärt das Verbraucherschutzportal „Mobilsicher.de“ auf seiner Webseite. Dennoch zeigten unabhängige Umfragen und Tests, dass solche aufgearbeiteten Produkte in der Regel eine hohe Qualität aufweisen.

Gebrauchte, runderneuerte Handys kommen den Angaben zufolge in aller Regel von Firmen, die auf Wiederverwertung spezialisiert sind. Sie beziehen die Geräte zum Beispiel von Unternehmen, die in großer Zahl Diensthandys ausrangieren. Es können aber auch Rückläufer von Netzbetreibern oder aus Leasingverträgen sein.

Akku meist mit noch 80 Prozent Kapazität

Der Akku wird im Erneuerungsprozess nicht unbedingt ersetzt. Die meisten Anbieter tun dies nur, wenn die Batterie eine Kapazität von 80 oder 85 Prozent unterschreitet. Müssen Ersatzteile in das Gerät eingebaut werden, können diese vom Hersteller, aber auch von Drittfirmen stammen.

Wer merkt, dass etwas bei einem runderneuerten Handy nicht funktioniert, kann es vierzehn Tage lang auch ohne Begründung zurückgeben. Das ist das gesetzliche Recht auf Widerruf von Onlinekäufen. Manche Refurbished-Portale bieten sogar freiwillig ein noch längeres Rückgaberecht.

Gewährleistung für Gebrauchtes vom Händler

Zudem gibt es die gesetzliche Gewährleistung. Sie gilt ein Jahr lang für Gebrauchtwaren von Händlern, beim Privatverkauf kann sie dagegen ausgeschlossen werden. Innerhalb dieses Jahres muss von Käufer oder Käuferin auch nicht nachgewiesen werden, dass er oder sie nicht selbst schuld am Mangel ist.