Vor der Anschaffung über Zulassungsbedingungen und Haltungskosten informieren Regeln für Quad-Fahrer eng gesteckt
Düsseldorf (dapd) l Quads, kleine vierrädrige Geländefahrzeuge, sind beliebt. Bevor sich jemand ein solches Fahrzeug kauft, sollte er sich bei Zulassungsstelle und Finanzamt über die Anforderungen zur Zulassung und die Haltungskosten informieren, raten Fachleute der Arag-Rechtschutzversicherung in Düsseldorf. Der Fahrspaß mit Quads ist gesetzlich genau geregelt. Sie dürften nur auf öffentlichen Straßen gefahren werden, nicht aber auf Forstwegen und in der freien Natur. Allerdings gebe es die Möglichkeit, auf speziell für Quads und andere geländegängige Fahrzeuge angelegten Privatgeländen zu kurven.
Die Zulassung eines Quads hängt von der Einstufung ab. Aktuell gebe es folgende Kategorien: Leicht-Kfz bis 45 Kilometer pro Stunde (Schlüssel-Nummer: 2404), vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung bis 400 Kilogramm Leergewicht und bis 15 kW (Schlüssel-Nummer: 2604), vierrädriges Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung bis 550 Kilogramm Leergewicht und bis 15 kW (Schlüssel-Nummer: 2614) sowie Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine (Schlüssel-Nummer: 8710 oder 8720). Damit die Quads überhaupt zugelassen werden können, sind sie laut meist gedrosselt. Diese PS-Beschränkung sollte strikt eingehalten werden, andernfalls könne man sich strafbar machen und den Führerschein verlieren. Zudem müssten Quads für die Zulassung einen Versicherungsnachweis erbringen, wobei die Leicht-Kfz bis 45 Kilometer pro Stunde nur ein Versicherungskennzeichen benötigten.
Für ein Quad ist die Fahrerlaubnis Klasse S ausreichend, für die land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine Klasse L und alle, die einen Pkw fahren dürfen, dürften auch Fahrzeuge der Klasse S und L fahren. Die anderen Quads erforderten die Fahrerlaubnis Klasse B für Pkw.