Reisebuchung im Netz Achtung, Ferienhausbetrug: Fake-Portale täuschen Urlauber
Eine Mietvilla auf den Kanaren - günstig und noch für den Sommer verfügbar? Wer in so einem Fall voll Enthusiasmus buchen will, sollte lieber noch einmal ganz in Ruhe den Anbieter prüfen.

Berlin/Wien - Sie locken mit Traumferienhäusern zu unschlagbaren Preisen: Doch wer ihnen Geld überweist, hört nie wieder etwas von den Anbietern. Es sind wieder Fake-Buchungsportale online, warnt das Verbraucherschutzportal „Watchlist Internet“.
Die Experten berichten von zwei Websites, die angeblich Villen auf den Kanarischen Inseln vermitteln. Doch laut Recherchen des Portals stecken Betrüger dahinter. Die Masche: Gelockt wird mit attraktiv aussehenden Häusern zu günstigen Preisen. Wer das Inserat anklickt und buchen will, bekommt dann sogar Dokumente wie einen Mietvertrag zugeschickt - und wird aufgefordert, das Geld komplett zu überweisen, um die Reservierung perfekt zu machen.
Doch: Ist die Summe einmal gezahlt, gehen die Betrüger auf Tauchstation und die Ferienhausbuchung existiert nur auf dem Papier.
Die Fake-Portale zu den kanarischen Ferienhäusern sind dabei kein Einzelfall. Diese Herangehensweise kann für jede Region genutzt werden – ähnliche Websites gab es zum Beispiel auch für Fincas auf Mallorca. Ferienhaus-Fachverbände warnen immer wieder davor.
Worauf sollten Urlauber achten, um so einem Betrug nicht aufzusitzen? Watchlist Internet rät zu folgenden fünf Schritten:
1. Adressangaben
Bei der betrügerischen Kanaren-Website gab es die im Kontaktbereich angegebene Adresse im Ort Santa Cruz zwar. Doch eine Prüfung via Google Maps habe gezeigt: Die vermeintliche Ferienhausagentur sitzt dort nicht – dafür unter anderem eine Buchhandlung, eine Kaffeehaus-Filiale und ein Konsulat.
2. Zahlungsart
Vorsicht bei Vorauszahlung. Teilweise wird auch noch mit Preisnachlässen gelockt, wenn die gesamte Summe direkt fließt. Aber: Die Vorauszahlung sei eine bei Kriminellen beliebte Zahlungsart, so die Fachleute. Grund: Rückbuchungen seien nahezu ausgeschlossen.
Gut zu wissen: Bei Ferienhäusern sind eigentlich nur Anzahlungen von 20 Prozent des Gesamtpreises üblich. Die gesamte Summe wird in der Regel nur bei kurzfristigen Buchungen schon direkt fällig.
3. Erfahrungsberichte
Im Fall der betrügerischen Portale ergab eine schnelle Internetsuche mit deren Webadresse und dem Schlagwort „Erfahrungen“ dem Bericht zufolge bereits eine lange Liste eindeutiger Suchergebnisse, in denen geprellte Nutzerinnen und Nutzer von ihren negativen Erfahrungen berichteten.
4. Bilder-Rückwärtssuche
Diese Funktion bieten verschiedene Online-Suchmaschinen. Man fügt ein Foto ein und sie suchen, ob und wo sich diese Aufnahme im Internet noch findet. Bei Fake-Portalen zeigt sich dann oft: Die Fotos der Traumvillen sind von anderen Portalen geklaut. Und die Bilder der vermeintlichen Mitarbeiter gehören zu Personen, die etwas anderes machen, als Ferienhäuser zu vermitteln.
5. Website-Alter
Der Ferienhausvermieter gibt an, seit 2009 auf dem Markt zu sein und viel Erfahrung zu haben? Seltsam nur, wenn dessen Website erst 2024 registriert wurde. Das könne auf kriminelle Aktivitäten hinweisen, so Watchlist Internet. Ein Tipp: Wann eine Domain registriert wurde, findet man heraus, indem man diese kopiert und etwa in der Suchleiste des Domainanbieters whois.com einfügt.