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Urlaubsmitbringsel Obst im Koffer kann den Zoll auf den Plan rufen

Ein Paar freut sich über frische Früchte aus Kenia - und nimmt sie im Flieger mit nach Deutschland. Doch das Essen muss vernichtet werden. Stellt sich die Frage: Was ist erlaubt, und was nicht?

Von dpa 22.01.2025, 15:44
Strenge Regeln: Für Früchte wie Avocados und Mangos müssen die ausführenden Staaten ein Pflanzengesundheitszeugnis ausstellen.
Strenge Regeln: Für Früchte wie Avocados und Mangos müssen die ausführenden Staaten ein Pflanzengesundheitszeugnis ausstellen. Daniel Karmann/dpa

Stuttgart - Weil durch Pflanzen im Reisegepäck gefährliche Krankheiten und Schädlinge eingeschleppt werden können, ist deren Einfuhr streng geregelt. Daran sollten Urlauber denken, sonst kann es Geld kosten.

So berichtet das Hauptzollamt Stuttgart von einem Paar, das kiloweise Obst aus Kenia mit nach Deutschland bringen wollte. Zollbeamte entdeckten am Stuttgarter Flughafen im Gepäck des Paares fast 70 Kilogramm Avocados, Mangos und Passionsfrüchte. Das Paar hatte die Früchte nach eigenen Angaben für sich und Freunde mitgenommen - aber keine Berechtigung dazu. 

Die Folge: Die Früchte müssen nun vernichtet werden und das Paar eine Gebühr dafür bezahlen.

Nicht für alle Pflanzen gelten die gleichen Regeln

Zum Hintergrund: Manche Pflanzen dürfen im Reiseverkehr überhaupt nicht mitgebracht werden, wie etwa Zitruspflanzen oder Weinreben. Für die Einfuhr anderer gelten strenge Beschränkungen: So müssen für Früchte wie Avocados und Mangos die ausführenden Staaten ein Pflanzengesundheitszeugnis ausstellen, wie ein Zollsprecher sagte. 

Gut zu wissen: Manche Früchte wie Ananas, Bananen oder Datteln dagegen dürfen immer anmeldefrei mitgebracht werden. Wer genau wissen möchte, was gilt, findet alle Informationen zur privaten Einfuhr von Lebensmitteln auf der Website des Zolls zusammengefasst.