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Krankenversicheurng für Pensionäre Renterin kann auf Beitragszuschuss hoffen

Von Gudrun Oelze 05.07.2010, 07:13

Der Antrag auf Überprüfung der Rentenhöhe führte zu einem positiven Ergebnis. Im Vorfeld hatte sich Erika Brandt aus Magdeburg mehrfach in der Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung informiert und wurde dort von Uwe Hagendorf beraten. "Bei ihm möchte ich mich gern für die Hilfe und Unterstützung bedanken", schrieb sie.

Der gelernte Wirtschaftskaufmann Uwe Hagendorf arbeitete nach seinem Ökonomiestudium als Materialeinkäufer im damaligen SKL, als er für sich nach der Wende eine neue berufliche Perspektive suchen musste. Die fand der junge Mann damals bei der Rentenversicherung. Als Quereinsteiger hatte er sich ab 1993 mit Gesetzen zur Sozialversicherung und deren Auslegungen zu beschäftigen und stets berufsbegleitend weiterzubilden. Die Tätigkeit als Berater hatte sich Uwe Hagendorf ausgesucht, "weil ich gern mit Menschen arbeite". In den 90er Jahren war die so genannte Kontenklärung ein Dauerbrenner bei der Beratung, da jeder Ostdeutsche für den späteren Rentenanspruch nach bundesdeutschem Recht seine Versicherungszeiten vor 1990 anhand von Zeugnissen, Abschlüssen, Arbeitsverhältnissen und mit dem "grünen SV-Ausweis" möglichst lückenlos nachweisen muss. Kaum zu glauben, aber 20 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es noch immer ungeklärte SV-Konten. Die Betroffenen werden sozusagen "von Amts wegen" von der Rentenversicherung mehrfach angeschrieben, berichtet Uwe Hagendorf. Aber wenn sie nicht reagieren, müssen sie später womöglich einen Teil ihres Rentenanspruchs abschreiben. Denn es wird immer schwieriger, die nötigen Unterlagen zu beschaffen, falls SV-Ausweise aus DDR-Zeiten unvollständig oder nicht mehr vorhanden sind. Dabei sei gar nicht so sehr die Höhe des einstigen Verdienstes so entscheidend, sondern der Nachweis - notfalls auch eine "Glaubhaftmachung" durch Arbeitsverträge, alte FDGB-Beitragsmarken oder auch Zeugenaussagen, dass man überhaupt versicherungspflichtig beschäftigt war, sagt Uwe Hagendorf.

In den Rentenberatungsstellen suchen aber längst nicht nur Versicherte kurz vor oder bereits im Rentenalter Rat. Jugendliche kommen, weil sie einen Sozialversicherungsausweis benötigen, Arbeitslose, um zu erkunden, wie sie weiter für die spätere Rente versichert sind, Minijobber, die freiwillig weiter Beiträge entrichten möchten, Witwen und Waisen wegen einer Hinterbliebenenrente oder auch Geschiedene, um den Versorgungsausgleich zu klären. Aber natürlich auch Rentner, die die Höhe ihrer Altersbezüge überprüfen lassen wollen oder durch stets neue richterliche Entscheidungen zu den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen aus DDR-Zeiten verunsichert sind. Für Angehörige der Technischen Intelligenz gibt es jetzt übrigens einen Lichtblick: Das Bundessozialgericht hat jüngst klar gestellt, dass Volkseigene Betriebe am 30. Juni 1990 nicht automatisch "leere Hüllen" waren, wie viele ehemalige Beschäftigte auch in Sachsen-Anhalt erstaunt zur Kenntnis nehmen mussten.

Wenn sich betroffene Ingenieure über die Auswirkungen dieser neuen Rechtssprechung in den Rentenberatungsstellen erkundigen, treffen sie dort allerdings nicht mehr auf Uwe Hagendorf. Der hat sich "betriebsintern" fortgebildet und ist jetzt im Reha-Bereich Deutschen Rentenversicherung tätig und damit nicht mehr für Fragen rund um die Rente, sondern um Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit von kranken oder behinderten Versicherten zuständig.