Berichterstattung Richtlinie zur Nennung der Täterherkunft
Der Presserat ist auf Kritik am Pressekodex eingegangen und will die Richtlinien zur Berichterstattung über die Herkunft von Tätern ändern.
Nun doch: Der Presserat hat Hand angelegt an die umstrittene Richtlinie 12.1 des Pressekodexes. In dieser geht es um die Nennung der Herkunft von Straftätern in der Berichterstattung. Das Gremium reagierte damit auf die schon längere Zeit im Raum stehende Forderung nach einer Änderung oder gar Abschaffung der Ziffer 12.1 des Pressekodexes. Die Kritik daran hatte nach den Silvestervorfällen 2015 in Köln, als es rund um den Dom zu zahlreichen Übergriffen nordafrikanischer Männer auf Frauen kam, noch deutlich an Schärfe gewonnen.
Die neu gefasste Richtlinie solle unter den Gesichtspunkten des Diskriminierungsschutzes Richtschnur für die Medien sein. Der Presserat bekräftigt hierbei insbesondere deren „eigenständige Verantwortung“. Die Medien hätten in der Kriminalitätsberichterstattung „darauf zu achten, dass die Berichterstattung über das Fehlverhalten Einzelner nicht diskriminierende Verallgemeinerungen fördert“. Weiter heißt es, die Redaktionen hätten die Pflicht, „stets sorgfältig zu prüfen, ob die Erwähnung der Herkunft von Straftätern durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt ist“.
Eigentlich ändere sich nicht viel, kommentierte der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Frank Überall, den Vorgang. Allerdings trage der präzisierte Wortlaut dazu bei, die Verunsicherung in den Redaktionen zu reduzieren. Die bisher in der Richtlinie enthaltene Forderung nach einem „begründeten Sachbezug“ bei Nennung der Herkunft eines Straftäters hätte „den Charme angestaubter juristischer Fachliteratur, der sich in der journalistischen Alltagsarbeit nur bedingt erschließt“, gehabt. „Durch den jetzigen Bezug auf das ,öffentliche Interesse‘ wird klarer, was gemeint ist. In der Neuformulierung wird aber kein Zweifel daran gelassen, dass eine diskriminierende Berichterstattung nach wie vor unerwünscht ist“, betonte Überall.
Zu der überarbeiteten Richtlinie will der Presserat in Kürze „Leitsätze“ veröffentlichen, die, wie er sagt, „die praktische Handhabung der Richtlinie in den Redaktionen erleichtern werden“.