Rückzahlungsklausel muss eindeutig sein
Düsseldorf ( ddp ). Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die eine Rückzahlung des 13. Monatsgehalts bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers vor einem Stichtag vorsieht, muss eindeutig formuliert sein. Kann der Arbeitnehmer dem Vertrag nicht klar entnehmen, in welchem Fall er den Anspruch auf die Sonderzahlung verliert, ist die Rückzahlungsregel ungültig, wie aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervorgeht ( Az : 7 Sa 1628 / 08 ).