Neuregelung seit 1. August Saisonarbeiter können Arbeitslosengeld beziehen
Magdeburg ( rgm ). " Seit 1. August 2009 haben Saisonbeschäftigte oder kurzfristig Beschäftigte bessere Chancen auf Arbeitslosengeld I ", darauf weist Lutz Bartel, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Magdeburg, hin. " Dies begrüßen wir umso mehr, da dadurch die Motivation steigt, auch Beschäftigungen anzunehmen, die auf weniger als sechs Wochen befristet sind, zum Beispiel als Erntehelfer, im Han- del oder als Künstler ", erläutert Bartel. " Mehr berufl iche Erfahrungen ", so Bartel, " bieten auch mehr Chancen, auf dem Arbeitsmarkt wieder einen dauerhaften Job zu bekommen. "
Nach dieser neuen Regelung können Personen auch Arbeitslosengeld I beanspruchen, wenn sie in den letzten zwei Jahren weniger als zwölf Monate versicherungspfl ichtig beschäftigt waren. Dazu muss man in den letzten zwei Jahren überwiegend versicherungspfl ichtige Beschäftigungen nachweisen können, die von vornherein auf maximal sechs Wochen befristet waren.
Nachweise vorzeigen
Dabei darf in den letzten zwölf Monaten ausgehend vom Ende des letzten Beschäftigungsverhältnisses ein Arbeitsentgelt von maximal 30 240 Euro ( 2009 ) verdient worden sein. Treffen diese Voraussetzungen zu, sollte man bei dem Gespräch in der Agentur für Arbeit unbedingt die Nachweise für diese kurzen Beschäftigungen vorzeigen und um eine entsprechende Prüfung bitten. Bei sechs Monaten Arbeit hat man einen Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld I, ab acht Monaten Arbeit auf vier Monate und ab zehn Monaten Arbeit auf fünf Monate.
Weitere Informationen gibt es unter www. arbeitsagentur. de - > Arbeitslosigkeit - > Arbeitslosengeld - > Dauer und Höhe - > Bemessung. Hier kann man auch selbst die Höhe des Arbeitslosengeldes I mit einem Rechner kalkulieren.
Weitere Fragen werden gern von den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit Magdeburg beantwortet unter Telefon ( 01801 ) 555 111 ( 3, 9 Cent / Minute aus dem Festnetz, Handytarife deutlich teurer ).