Die Unfallstelle umgehend mit einer Handykamera fotografieren Schäden durch Schlaglöcher
Saarbrücken (dpa) l Nach frostigen Tagen kommen mit dem Tauwetter oft die Schlaglöcher. Wer mit dem Auto durch ein Schlagloch fährt und das Fahrzeug dadurch beschädigt oder gar einen Unfall baut, sollte alle Schäden sowie die Unfallstelle auf jeden Fall umfangreich dokumentieren, sagte Andreas Hölzel vom ADAC.
"Grundsätzlich können Kommune, Land oder ein anderer Träger der Straße, für durch Straßenschäden entstandene Beschädigungen haftbar gemacht werden", so Hölzel. Wer durch ein Schlagloch rumpelt und sich dadurch zum Beispiel die Radaufhängung kaputt fährt, könne aber nicht automatisch hoffen, dass die Gemeinde für den Schaden haftet. "Wenn die Kommune mit einem Schild vor Straßenschäden warnt, dann ist sie damit aus dem Schneider."
Wurde nicht vor Straßenschäden gewarnt, rät Hölzel dazu, neben den Schäden am Fahrzeug auch die Unfallstelle, etwa mit der Handykamera, zu fotografieren: "Man steht selbst in der Beweislast." Durch die Fotos lässt sich zeigen, dass kein Warnschild aufgestellt war.
"Zudem fotografiert man das Schlagloch am besten mit einem Zollstock daneben, um die Größe zu verdeutlichen."