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Lehrer wird schwer verletzt / Regierungspräsidium lehnt Anerkennung ab / Gericht gibt Verletztem recht Schneeballschlacht kann durchaus Dienstunfall sein

21.01.2013, 01:28

Freiburg (rgm) l Verletzt sich ein Lehrer bei einer Schneeballschlacht mit Schülern auf dem Pausenhof, ist dies ein Dienstunfall. Wie die D.A.S. unter Berufung auf das Verwaltungsgericht Freiburg mitteilt, gilt dies selbst dann, wenn die Hausordnung der Schule Schneeballschlachten untersagt. (VG Freiburg, Az. 5 K 1220/11)

Im Arbeitsrecht wie auch im Dienstrecht von Beamten gibt es oft Streit darüber, wann eine Verletzung ein Arbeits- beziehungsweise Dienstunfall ist. Als Dienstunfall gilt jedes einen Körperschaden verursachende Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes stattgefunden hat. Der Fall: Ein Gymnasiallehrer war auf dem Schulgelände von Zehntklässlern mit Schneebällen beworfen worden. Zunächst versuchte er, sie verbal von weiteren Würfen abzuhalten. Dies scheiterte und schließlich kam es zu einer Schneeballschlacht "jeder gegen jeden". Der Lehrer nahm daran teil und wurde von einem Schneeball so heftig auf das linke Auge getroffen, dass er die Sehkraft verlor. Ein Aufenthalt in einer Augenklinik mit Operation war erforderlich. Das Regierungspräsidium lehnte die Anerkennung als Dienstunfall ab: Der Lehrer habe gleichberechtigt teilgenommen und nicht im dienstlichen Überordnungsverhältnis auf die Schüler eingewirkt. Auch sei das Schneeballwerfen in dieser Schule per Hausordnung verboten.

Das Urteil: Das Verwaltungsgericht Freiburg erkannte den Vorfall nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Dienstunfall an. Es komme nicht darauf an, ob die im Moment des Unfalls ausgeübte Tätigkeit dienstlich geprägt gewesen sei - der Lehrer habe sich während seiner Dienstzeit auf dem Gelände des Dienstherrn aufgehalten. Der Unfall sei damit "in Ausübung des Dienstes" passiert.