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Fahren auf Probe Schon im Alter von 17 Jahren den Führerschein machen

17.01.2011, 04:32

Nach einer fünfjährigen Modellphase wurde am 1. Januar 2011 in Deutschland das "Begleitete Fahren mit 17" eingeführt. Fahranfänger sehen sich nun also schon ein Jahr früher als bisher vor eine Vielzahl von Fragen gestellt, wenn es um die Auswahl der Fahrschule, dadurch entstehende Kosten, Fahrprüfungen und auch erste Fahrversuche geht.

Berlin (rgm). Mit dem Jahresbeginn ist eine Neuerung auf deutschen Straßen in Kraft getreten: Jugendliche dürfen schon mit 17 Jahren den Führerschein der Klasse B machen. Dazu muss allerdings der Erziehungsberechtigte seine Zustimmung geben. Außerdem muss sich mindestens eine Begleitperson dazu bereit erklären, den minderjährigen Fahranfänger auf seinen Fahrten zu begleiten.

Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister haben und seit zumindest fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B (oder Klasse drei) besitzen, teilen ARAG-Experten mit.

Auch beim "Begleitenden Fahren ab 17" besteht eine Probezeit von zwei Jahren. Falls der jugendliche Fahrer ohne Begleitung erwischt wird, kann die Fahrerlaubnis widerrufen werden. Losfahren kann der Fahranfänger frühestens am Tag des 17. Geburtstags, auch wenn die Prüfung schon früher erfolgreich abgelegt wurde.

Schnuppertermine wahrnehmen

Jeder Fahranfang ist schwer und beginnt zunächst mit der Auswahl einer geeigneten Fahrschule. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass sich der angehende Fahrschüler in der Fahrschule wohlfühlt. Dazu bieten viele Fahrschulen "Schnuppertermine" an, denn nicht nur in der praktischen Ausbildung hängt viel davon ab, ob sich Schüler und Lehrer gut verstehen. Vorsichtig sollten Sie allerdings dann sein, wenn die Schule Dumpingpreise anbietet oder keine transparenten Informationen zur Ausbildung zur Verfügung stellen kann.

Für Fahranfänger gilt Null-Promille-Grenze

Die Kosten für einen Führerschein hängen maßgeblich davon ab, wieviele Fahrstunden absolviert werden. Es gibt zwar eine Grundmenge an Fahrstunden und so genannten Ausbildungsfahrten (etwa die Nachtfahrten). Benötigt der Schüler aber zusätzliche Fahrstunden, schlägt sich dies in der Gesamtrechnung nieder.

Weitere Kosten entstehen durch die Gebühren für sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung und durch Grundgebühren. Grob geschätzt muss demnach mit 1500 bis 1800 Euro für einen Führerschein gerechnet werden.

Sollte eine oder beide der Prüfungen nicht bestanden werden, dürfen je nach Klasse allerdings bei weiterer Fahrausbildung meist nicht erneut die Grundgebühren in Rechnung gestellt werden, wie 2009 beschlossen wurde.

Alkohol ist nie eine gute Idee wenn es ums Autofahren geht. Für Fahranfänger kann Alkohol besonders gefährlich werden. Sie haben nicht nur ein generell höheres Risiko, im Straßenverkehr einen Unfall zu verursachen, sondern für sie gilt auch die Null-Promille-Grenze. Das heißt, dass alle Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren nur dann Auto zu fahren dürfen, wenn sie Null Promille Alkohol im Blut nachweisen können. Andernfalls drohen Bußgelder, Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit und Punkte in Flensburg.