Maske tragen und Stoßlüften Schulstart in mehreren Bundesländern mit neuen Corona-Regeln
Maskenpflicht im Schulgebäude oder auch im Unterricht? In den Bundesländern gelten hierzu nach den Herbstferien neue Regeln. Auch bei Klassenfahrten kann es Änderungen geben.
Berlin (dpa) - Nach zwei Wochen Herbstferien kehren Schüler aus mehreren Bundesländern zurück in den Unterricht - teils mit neuen Corona-Auflagen.
Jungen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen müssen nun etwa ab der 5. Klasse auch im Unterricht wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht soll zunächst bis zu den Weihnachtsferien am 22. Dezember gelten.
Stoßlüften und bei Corona-Warnstufe Rot Maske tragen, heißt es ab Montag (26. Oktober) in Rheinland-Pfalz. Warnstufe Rot bedeutet mindestens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Dann soll die Maskenpflicht auch auf den Unterricht ausgeweitet werden. Im Saarland ist diese bereits für alle Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse für zwei Wochen verpflichtend.
In Niedersachsen und Bremen gibt es dagegen zum Schulstart keine generelle Maskenpflicht im Unterricht. Das Kultusministerium empfiehlt diese allerdings Mädchen und Jungen ab der 5. Klasse, wenn ihre Schule in einem Corona-Hotspot liegt.
Auch in Berlin und Brandenburg sind die Herbstferien vorbei. In der Hauptstadt müssen Schüler der Oberstufe sowie aller Berufsschulen und Oberstufenzentren eine Maske im Unterricht tragen. In Brandenburg gilt die Maskenpflicht in allen Bereichen der Schulen wie Fluren und Essenräumen, aber nicht im Unterricht und auf dem Pausenhof.
Neue Corona-Regeln gelten auch zum Schulstart in Sachsen-Anhalt. So sind unter anderem vorerst Klassenfahrten ins Ausland gestrichen, zudem muss in vielen Bereichen der Schulgebäude eine Maske getragen werden.
© dpa-infocom, dpa:201026-99-85217/2