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Landgericht Wuppertal "Schwarzsurfen" in WLAN-Netz nicht strafbar

21.10.2010, 04:14

Wuppertal (dapd). Wer in unverschlüsselten fremden WLAN-Netzen "schwarzsurft", macht sich nicht strafbar. Das geht aus einem gestern verbreiteten Beschluss des Wuppertaler Landgerichts hervor. Hintergrund der Entscheidung ist eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Sie hatte im August vor dem örtlichen Amtsgericht die Eröffnung einer Hauptverhandlung gegen einen Mann beantragt, der sich mit seinem Laptop in ein offenes fremdes WLAN-Netz eingewählt hatte, um so das Internet nutzen zu können, ohne dafür Geld zahlen zu müssen.

Das Amtsgericht Wuppertal hatte darin jedoch keine strafbare Handlung gesehen und die Eröffnung der beantragten Hauptverhandlung abgelehnt.

Das Landgericht bestätigte nun dieser rechtlichen Bewertung und wies damit die Beschwerde der Staatsanwaltschaft als unbegründet zurück.