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Kostenübernahme Sicherheitskontrolle oder Wartung?

Die Krankenkasse wollte die Wartungskosten für ihren Rollstuhl nicht tragen. Die Frau aus dem Salzlandkreis wandte sich an den Leser-Obmann.

Von Gudrun Oelze 05.09.2016, 00:00

Seit Geburt an progressiver spinaler Muskelatrophie leidend, ist eine Leserin seit geraumer Zeit auf den Rollstuhl angewiesen. Das inzwischen schon einige Jahre alte Gefährt bedurfte nun einer Wartung seiner elektrischen Teile, wofür laut Kostenvoranschlag des Sanitätshauses beinahe 150 Euro zu zahlen wären. Doch die Krankenkasse als Eigentümerin des Hilfsmittels lehnte die Übernahme der Wartungskosten zunächst ab. Die Frau aus dem Salzlandkreis besitze ja die Sachherrschaft über den elektrischen Rollstuhl und müsse daher selbst für dessen Wartung aufkommen, teilte man ihr mit. Sind die gesetzlichen Vorgaben wirklich so?, wollte sie wissen.

Eine exakte Antwort auf diese Frage hat auch der Leser-Obmann nicht erhalten. Doch kam es nach dessen Intervention bei der Krankenkasse recht schnell zu einem positiven Ergebnis für die Leserin. Telefonisch wurde ihr bestätigt, dass die Kasse die Kosten für den Rollstuhl jetzt übernehmen werde. „Meinen Rollstuhl hatte ich persönlich in einem Staßfurter Sanitätshaus abgeliefert, wo er komplett durchgecheckt und dabei auch zwei Mängel festgestellt und gleich behoben wurden“, schrieb uns die an Muskelschwund erkrankte Frau. Die dadurch erhöhten Kosten übernehme die Krankenkasse, da es sich nun um eine sicherheitstechnische Kontrolle und nicht um bloße Wartung des Rollstuhles handelte, habe man ihr erklärt. „Für mich ist das Wortklauberei“, meint sie.

Auf jeden Fall aber kann sie nun weiterhin mit einem technisch einwandfreien Rollstuhl am Leben teilhaben. Und dafür äußerte sie gleich noch eine Bitte: Könnte in der Volksstimme noch einmal veröffentlicht werden, wohin man sich wenden muss, um einen Schlüssel für die Behindertentoiletten im öffentlichen Raum und an Autobahnen zu bekommen?

Gemeint ist der sogenannte Euro-Schlüssel, der in ganz Europa inzwischen in Tausende Schlösser passt und körperlich beeinträchtigen Menschen ermöglicht, unterwegs ein dringendes Problem zu lösen. Das besondere Schließsystem für öffentliche Behinderten-Toiletten wurde 1986 vom CBF Darmstadt (Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V.) eingeführt und ermöglicht Betroffenen dank des Generalschlüssels den selbständigen Zugang zu sanitären Anlagen unter anderem an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, an öffentlichen WCs in vielen Fußgängerzonen, Museen und Behörden in der Bundesrepublik, in Österreich, der Schweiz und einigen weiteren europäischen Ländern.

Gegen eine geringe Gebühr bestellen können ihn nur behinderte Personen, in deren Schwerbehindertenausweis ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 oder ein GdB von 70 plus Merkzeichen G vermerkt ist. Bei Vorliegen der Merkzeichen aG, B, H oder BL erhalten Betroffene den Schlüssel unabhängig vom GdB. Erhältlich ist der Euro-Schlüssel unter anderem beim CBF Darmstadt, aber auch in manchen kommunalen Sozialämtern. (Mehr Informationen unter www.cbf-da.de)