Medikamente Sind Kinder nicht mehr von Zuzahlungen befreit?
Frage : Ich musste neulich in der Apotheke Medikamente für mein Kind abholen. Trotz Rezept musste ich eine Zuzahlung leisten. Sind Kinder etwa nicht mehr zuzahlungsbefreit ? Es antwortet Mathias Clasen, Geschäftsführer des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt.
Grundsätzlich sind gesetzlich Krankenversicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von der Zuzahlung bei Arzneimitteln befreit. In bestimmten Fällen kann es trotzdem vorkommen, dass der Patient – auch ein Kind – etwas zum Medikamentenpreis hinzu bezahlen muss : zum Beispiel dann, wenn es sich bei dem verordneten Arzneimittel um ein so genanntes Festbetragsarzneimittel handelt. Hier zahlt die Krankenkasse für Arzneimittel einer bestimmten Wirkstoffgruppe nur einen defi nierten Festbetrag ( Maximalbetrag ). Gehört das verordnete Arzneimittel zu einer solchen Festbetragsgruppe und kostet es mehr als der Festbetrag, müssen alle Patienten – auch Kinder – die Mehrkosten zwischen Festbetrag und Apothekenverkaufspreis zahlen. In diesem Fall wird in Fachkreisen allerdings von Mehrkosten und nicht von Zuzahlung gesprochen.
Darüber hinaus gibt es einige wenige Produkte, die der Arzt zwar auf Rezept verordnet ( beispielsweise so genannte " Nichtarzneimittel "), die aber nicht erstattungsfähig sind, so dass der Patient sie selbst bezahlen muss.
Die letzte Möglichkeit wäre, dass das Rezept außerhalb der Apothekenöffnungszeiten eingelöst wurde. Hat dabei der Arzt ein bestimmtes Feld auf dem Rezept nicht angekreuzt, muss der Patient – auch ein Kind – eine Notdienstgebühr bezahlen. Die Gebühr dient dazu, dass der Apotheker außerhalb der Ladenöffnungszeiten den Notdienst aufrecht erhält und rund um die Uhr erreichbar ist. Hat der Arzt jedoch ein entsprechendes Rezeptfeld angekreuzt, bringt er damit zum Ausdruck, dass die Belieferung des Rezeptes dringend ist. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Notdienstgebühr. ( ukl )