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Im vergangenen Jahr gab es mehrere schwere Unfälle um Magdeburg So folgt auf Silvester kein böses Erwachen

Böller, Knaller und Raketen führen jedes Jahr an Silvester zu Unfällen
mit dauerhaften Schäden. Dabei ist die Gefahr kontrollierbar, wenn man
sich an einige Regeln hält.

28.12.2013, 01:05

Hamburg (vs) l Der Spaß beim Böllern kann schnell zu Ende sein: In der Magdeburger Universitätsaugenklinik mussten sich zur Jahreswende 2012/13 mehrere Patienten komplizierten Operationen unterziehen. Ein 12-Jähriger verlor durch einen geworfenen Böller trotz Notoperation ein Auge, berichtet Sven Walter, Leitender Oberarzt. Zwei Erwachsene mussten ebenfalls notoperiert werden, sie trugen einen dauernden Sehschaden davon.

Gefährlich sind aus Sicht der Ärzte neben Knallern vor allem Raketen. Trifft eine Rakete das Auge, kann dieses durch die Explosion wie ein Luftballon zerplatzen. Die Magdeburger Mediziner um Klinikdirektor Hagen Thieme raten deshalb zu einem behutsamen Umgang mit dem Feuerwerk. Am sichersten sei es, das Spektakel mit Abstand zu betrachten, sagt Thieme.

Vorsicht bei illegalem Feuerwerk aus dem Ausland

Sorgen bereiten nicht nur den Ärzten die zunehmend verbreiteten illegalen Feuerwerkskörper aus dem Ausland. "Diese Knallkörper entsprechen aufgrund ihrer hohen Sprengkraft und ungeprüften Qualität nicht dem deutschen Sicherheitsanspruch", warnt auch Polizeioberkommissarin Susan Resetaritz. Sie empfiehlt: "Kaufen Sie nur solche Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassen sind." Kunden erkennen diese Produkte an der aufgedruckten BAM-Nummer.

Generell gilt: Erlaubt ist das Böllern zu Silvester zwischen Dienstag, 31. Dezember, 0 Uhr, und Mittwoch, 1. Januar, 24 Uhr. Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen grundsätzlich nur von Erwachsenen ab 18 Jahren und nur im Freien gezündet werden. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise Raketen, Blitze, Böller oder auch Kanonenschläge. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen dagegen ohne zeitliche Begrenzung auch von Kindern ab 12 Jahren gezündet werden. Zu ihnen gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder auch Knallerbsen. Eltern sollte ihre Kinder aber auch hier über Gefahren aufklären, rät Polizeioberkommissarin Susan Resetaritz.

Ärzte warnen vor Sammeln von Blindgängern

Beim Zünden von Feuerwerk empfehlen Polizei und Versicherungen auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen, Gegenständen und Häusern zu achten. "Halten Sie die Böller beim Anzünden nie in der Hand", sagt Susan Resetaritz. "Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden", ergänzt Alina Schön, Sprecherin der Versicherungswirtschaft.

Wichtig ist auch: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Auch aus Fenstern oder von Balkonen sollten Knaller und Raketen wegen Verletzungs- und Brandgefahr nicht geworfen werden.

Gefahr geht schließlich auch von Blindgängern aus: "Wir warnen vor dem Suchen nach Blindgängern, denn durch das nochmalige Anzünden kann es zu schweren Augenverletzungen kommen", sagt Hagen Thieme.