Oberverwaltungsgericht Lüneburg : Sparkasse kann Girokonto für Abo-Fallen verweigern
Lüneburg ( dpa ). Sparkassen können die Eröffnung eines Girokontos verweigern, wenn es einem Verdacht zufolge rechtswidrigen Zwecken dienen soll. Mit diesem Beschluss lehnte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Klage eines Anwalt aus Osnabrück ab, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Jurist treibt nach Angaben des Gerichts Entgelte für die Nutzung von Internetportalen ein, über die Software heruntergeladen werden kann, die anderswo im Internet umsonst zu haben ist. Ein Vertragsschluss soll dabei über die Anmeldung auf dem Portal erfolgen. Die Sparkasse befürchtete einen Imageschaden und lehnte die Kontoeröffnung ab.