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Wenn das Geld ausbleibt Staat zahlt immer mehr Unterhaltsvorschuss

Mütter und Väter, die sich getrennt haben, müssen für ihre Kinder Unterhalt zahlen, wenn diese beim anderen Elternteil leben. Viele tun dies aber nicht - in solchen Fällen springt der Staat ein. Der Unterhaltsvorschuss wird immer öfter in Anspruch genommen.

05.09.2019, 15:47

Berlin (dpa) - Die Zahl der Trennungskinder, für die der Staat Unterhaltsvorschuss zahlt, ist weiter gestiegen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) legte in Berlin neue Daten vor. Demnach profitierten Ende vergangenen Jahres 805.799 Kinder in Deutschland vom Unterhaltsvorschuss.

Im Vergleich zu 2017, als die Leistung durch eine Gesetzesänderung ausgeweitet wurde, sei das fast eine Verdoppelung der Zahlen, sagte sie. Entsprechend haben sich aber auch die Ausgaben im vergangenen Jahr fast verdoppelt - von 1,1 auf 2,1 Milliarden Euro.

Mit Unterhaltsvorschuss springt der Staat ein, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil für sein Kind nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Den Vorschuss von maximal 272 Euro im Monat zahlen die Behörden an den Elternteil, bei dem das Kind lebt und versuchen ihn dann beim säumigen anderen Elternteil wieder einzutreiben.

Das gestaltet sich allerdings oft schwierig. Insgesamt könne in 61 Prozent der Fälle, also bei etwa 500.000 Kindern, kein Geld zurückgefordert werden, weil die betroffenen Elternteile, die eigentlich Unterhalt zahlen müssten, ein zu geringes Einkommen hätten, verstorben oder wegen Insolvenz nicht mehr zahlungsfähig seien, sagte die Ministerin. Von den 2,1 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss, die voriges Jahr ausgezahlt wurden, konnten nur 270 Millionen Euro wieder eingetrieben werden. "Der Unterhaltsvorschuss ist in vielen Fällen eine Ausfall-Leistung, die der Staat im Sinne und zum Wohle der Kinder übernimmt", sagte Giffey weiter.

Im Juli 2017 war eine Neuregelung in Kraft getreten: Kinder haben seitdem unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, vorher war die Leistung begrenzt auf Kinder bis zwölf Jahre. Die früher geltende maximale Zahldauer von 72 Monaten wurde ebenfalls aufgehoben.

Gezahlt wird der Vorschuss laut Bundesfamilienministerium unabhängig vom Einkommen der Eltern auf Antrag. Dieser muss in der Regel beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. 150 Euro gibt es pro Monat für Kinder bis 5 Jahren, 202 Euro für Kinder von 6 bis 11 und 272 Euro für Kinder bis 18 Jahren.