Kosten für Altenpflege Stellt Heim Auszubildenden ein, darf es von den Bewohnern mehr Geld verlangen
Seit zwei Jahren lebt eine nahe Verwandte von Fritz Schulze in einem Pflegeheim in Sachsen-Anhalt. Ab August sollen die Angehörigen monatlich 20 Euro mehr zu den Heimkosten zuzahlen. Begründung: Im Jahr 2009 beginnt die Einrichtung mit der Ausbildung von staatlich anerkannten Altenpflegern.
"Muss ich nun auch mit einer Preiserhöhung beim Bäcker rechnen, wenn dieser neue Lehrlinge ausbildet?", fragt sich der Leser. Das konnten wir nicht in Erfahrung bringen, aber dass eine Erhöhung des von Heimbewohnern zu zahlenden Entgelts als Folge von Ausbildungskosten des Heims "grundsätzlich zulässig" sei.
Wie das Sozialministerium Sachsen-Anhalt auf Anfrage mitteilte, hat das Heim für die von ihm eingestellten Auszubildenden für die Altenpflege während der gesamten Dauer der dreijährigen Ausbildung eine nach dem Bundes-Altenpflegegesetz vorgeschriebene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich in der Regel nach dem Tarifvertrag und kann monatlich 700 bis 800 Euro oder sogar mehr betragen. Rechtsgrundlage dafür ist das Bundes-Altenpflegegesetz.
Das erlaubt es dem Heim als Träger der praktischen Ausbildung in der Altenpflege auch, die Kosten der Ausbildungsvergütung in den Entgelten für seine Leistungen gegenüber den Heimbewohnern zu berücksichtigen.
"Das Heim darf eine Erhöhung des Entgelts vom Bewohner verlangen, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert und sowohl die Erhöhung als auch das erhöhte Entgelt angemessen sind", so das Ministerium. Ob die monatliche Erhöhung von 20 Euro im konkreten Fall angemessen ist, kann die Behörde jedoch nicht beurteilen, da ihr die Ausbildungskosten des Heims nicht bekannt sind.
Ein Heimvertrag mit einem Bewohner darf übrigens auch vorsehen, dass das Entgelt durch einseitige Erklärung angemessen erhöht wird. Eine Zustimmung des Bewohners ist daher gar nicht immer erforderlich. (goe)