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Verstößt nicht gegen das Grundgesetz Sterbegeld-Streichung bestätigt

20.08.2011, 04:28

Karlsruhe (dpa). Die Abschaffung des Sterbegeldes für Beschäftigte im öffentlichen Dienst verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder durften nicht darauf vertrauen, dass es bei der alten Regelung bleibe. Die Streichung soll die Altersversorgung für den öffentlichen Dienst auch in Zukunft sichern. Das Sterbegeld wurde von 2002 an stufenweise abgebaut; seit 2008 wird es nicht mehr gezahlt (Az. 1 BvR 2624/05).