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Steuererklärung: Wer zur Abgabe verpflichtet ist

28.02.2013, 01:13

Berlin (dpa) l Am 31. Mai läuft die Frist ab: Bis dann muss die Einkommensteuererklärung für 2012 beim Finanzamt eingereicht werden. Allerdings nur, wenn Steuerpflichtige ihre Unterlagen selbst einreichen, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater, läuft die Frist am 31. Dezember ab.

Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind berufstätige Ehegatten, wenn sie die Lohnsteuerklassen III und V oder IV mit Faktor gewählt haben. Diese Steuerklassenkombination sei unter anderem für Paare empfehlenswert, die ein unterschiedlich hohes Einkommen haben.

Ebenfalls zur Abgabe verpflichtet sind Steuerzahler mit Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Gleiches gilt für alle, die im Jahr 2012 weitere steuerpflichtige Einkünfte von mehr als 410 Euro bezogen haben. Auch bei Bezug von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I muss eine Steuererklärung eingereicht werden. Diese Bezüge werden zwar steuerfrei ausgezahlt, erhöhen aber den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen.