Freibeträge sorgen dafür, dass das Existenzminimum gesichert ist Steuerpflicht der Rentner steigt
Offenbach (dapd) l Renter müssen immer häufiger Steuern zahlen, weil die Steuerpflicht von neuen Beziehern einer gesetzlichen Rente seit 2005 schrittweise früher beginnt. Darauf weist das Internet-Portal ihre-vorsorge.de hin. Entscheidend für die Höhe des steuerfreien Rentenanteils ist das Jahr des jeweiligen Rentenbeginns: Je später der Ruhestand beginnt, desto geringer dieser Anteil.
Andersherum steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten in den kommenden Jahrzehnten schrittweise auf 100 Prozent - zunächst bis 2020 in Schritten von zwei Punkten von 50 auf 80 Prozent, anschließend bis 2040 in Ein-Punkte-Schritten bis zur prinzipiell vollständigen Besteuerung der Rente. Freibeträge sollen aber dafür sorgen, dass auch künftig das Existenzminimum immer steuerfrei bleibt.
Als Faustformel für die Berechnung der Steuerpflicht von Rentnern gilt: Wer ausschließlich eine gesetzliche Rente bezieht, die vor 2006 begonnen hat, kann davon ausgehen, dass keine Steuern fällig werden, wenn die Brutto-Rente damals nicht höher war als etwa 1590 Euro. Denn nur die Hälfte der Rente ist in diesem Fall steuerpflichtig.
Für Verheiratete dieser Rentner-Jahrgänge verdoppelt sich der steuerfreie Betrag auf 3180 Euro. Doch auch kleinere Renten können steuerpflichtig werden, wenn andere Einkünfte hinzukommen - etwa der Arbeitsverdienst des Ehepartners, eine Betriebsrente, Zins- oder Mieteinnahmen.
Im Zweifel kann es sich für Rentner lohnen, einen Steuerberater einzuschalten oder sich einem Lohnsteuerhilfeverein anzuschließen.