Nachbarschaftsstreit Störende Bäume rechtzeitig melden
Pflanzt der Nachbar zu nah am Zaun, müssen Gartennutzer Einspruchsfristen einhalten. Entsteht Streit, helfen Schiedsstellen.
Hausbewohner müssen einiges hinnehmen, das über Nachbarzaun zu ihnen herüberweht. Ein paar Blätter oder Hundegebell müssen Nachbarn tolerieren. Wenn Lärm-, Laub- oder Geruchtsbelästigung allerdings unzumutbar werden, sollten Bewohner ihre Rechte einfordern.
Unser Nachbar hat jetzt eine Linde nur einen Meter von unserer Grundstücks- grenze entfernt gepflanzt. Wir befürchten, dass die Äste des Baumes bald über unserem Grundstück hängen und unsere Terrasse verschatten. Können wir dagegen etwas tun?
Ja, im sachsen-anhaltinischen Nachbarschafts- gesetz gibt es ganz klare Festlegungen darüber, in welchem Abstand Bäume und Sträucher vom benachbarten Grundstück entfernt stehen dürfen. Das Kriterium ist dabei deren Höhe. So darf ein Baum bei einem Grenzabstand von einem Meter nur eine Höhe von maximal drei Metern haben. Diese Höhe wird die Linde wohl bald erreicht haben. Fordern Sie Ihren Nachbarn deshalb am besten bereits jetzt auf, den Baum zurückzusetzen.
In unserem Nachbargarten unweit der Grundstücksgrenze steht eine 15 Meter hohe Esche. Alljährlich im Herbst fallen Unmengen von Laub auf unser Grundstück. Für uns bedeutet das immer sehr viel Arbeit. Können wir verlangen, dass der Baum gefällt wird?
Nein, der Baum steht schon so lange, dass er Bestandsschutz genießt. Im Paragraf 34 des Nachbarschaftsgesetzes von Sachsen-Anhalt sind zwar konkrete Grenzabstände für Bäume und Sträucher entsprechend ihrer Höhe festgelegt. Der Anspruch auf Beseitigung eines Baumes erlischt aber nach fünf Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abstandsvorschrift verletzt wurde. Auch gegen den Laubfall können Sie kaum etwas tun. Nur in besonders krassen Fällen können Sie im Ausnahmefall eine sogenannte „Laub-Rente“, das heißt einen Ausgleich in Geld für die Beeinträchtigungen, geltend machen. Eine einvernehmliche Lösung wäre, wenn der Nachbar Ihnen bei der Laubbeseitigung hilft.
Mein Nachbar hat vor einigen Jahren einen halben Meter entfernt von der Grundstücksgrenze vier Büsche gesetzt. Jetzt vernachlässigt er den Garten und die Sträucher sind mittlerweile über zwei Meter hoch. Als wir ihn darauf angesprochen haben, hat er uns nur angebrummt. Können wir Ihn verklagen?
Sie können den Rückschnitt verlangen. Dafür gilt eine Frist von zehn Jahren. Sträucher, die in einem Abstand von einem halben Meter von der Grundstücksgrenze stehen, dürfen maximal 1,50 hoch sein. Eine Klage kann dabei jedoch immer nur das letzte Mittel sein. In Sachsen-Anhalt besteht bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ohnehin die Pflicht, zuvor eine Schieds- oder Schlichtungsstelle anzurufen.
Unser Haus steht direkt an der Grundstücksgrenze. Jetzt müssen wir dringend Reparaturen an der Fassade durchführen. An eine Wand kommen wir jedoch nur über das Nachbargrundstück heran. Haben wir ein Recht, es zu betreten?
Der Nachbar muss die von seinem Grundstück aus notwendigen Arbeiten dulden. Grundlage ist das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht. Voraussetzung ist, dass Sie die Arbeiten vier Wochen vorher ankündigen. Nutzen Sie sein Grundstück länger als zwei Wochen, müssen Sie dem Nachbarn allerdings Miete für die gesamte Reparaturzeit zahlen. Für Schäden am Nachbargrundstück haften Sie selbstverständlich.
Ich streite mich mit meinem Nachbarn über einen Zaun, den er ohne meine Einwilligung direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt hat. Könnte das ein Fall für eine Schiedsstelle sein?
Es ist richtig, dass der Nachbar den Zaun nur mit Ihrer Einwilligung direkt auf die Grundstücksgrenze setzen darf. Sprechen Sie Ihn direkt darauf an. Geht er nicht darauf ein, ist die Schiedsstelle der richtige Anlaufpunkt. Die Kontaktdaten erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Amtsgericht. Zudem können Sie sich bei der Gemeindeverwaltung erkundigen, ob es für Ihren Ort oder Ihr Wohngebiet spezifische Vorschriften für das Errichten von Zäunen gibt. Gibt es die nicht, wird davon ausgegangen, dass die Einfriedung ortsüblich sein muss und eine Höhe von zwei Meter nicht überschreiten darf.
Direkt an unserer Grundstücksgrenze hat der Nachbar jetzt einen Komposthaufen angelegt, der bis zu unserer Sitzecke hin stinkt. Vergebens haben wir ihn gebeten, den Haufen zu versetzen. Was können wir tun?
Genaue Grenzabstände für Komposthaufen sind im sachsen-anhaltinischen Nachbarschaftsgesetz nicht fixiert. Allgemein wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass mindestens ein halber Meter Entfernung einzuhalten ist. Was jedoch viel wichtiger ist: Gartenabfälle müssen so kompostiert werden, dass eine erhebliche Belästigung der Nachbarn durch Gerüche oder Ungeziefer ausgeschlossen ist.
Im Teich meines Gartennachbarn leben viele Frösche und quaken. Ist das noch hinzunehmen in einem Wohngebiet?
Liebestolle Frösche bringen es beim Balzen immerhin auf eine Lautstärke von bis zu 90 Dezibel. Wird durch das Quaken Ihre Nachtruhe unverhältnismäßig gestört, haben Sie eigentlich einen sogenannten Abwehranspruch. Das ist aber nicht so einfach, denn ohne eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde dürfen die Frösche nicht umgesiedelt werden. Eine solche Genehmigung gibt es nur in ganz seltenen Fällen.
Zu welchen Zeiten ist das Rasenmähen erlaubt? Wir ärgern uns, dass einige Nachbarn das auch in der Mittagsruhe erledigen.
Das Rasenmähen ist werktags, also montags bis sonnabends, jeweils von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Lautere Geräte wie Laubsauger, Vertikutierer, Schredder oder Kreissägen oder Laubsauger dürfen nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Allerdings können in örtlichen Satzungen verschärfte Ruhezeiten festgelegt werden. Sonntags muss überall Ruhe herrschen.
Die Hunde meines Nachbarn sind über den gesamten Tag allein auf dem Grundstück und bellen. Unsere Nerven liegen blank. Was können wir tun?
Gelegentliches Hundegebell muss hingenommen werden. Allerdings darf der Nachbar durch anhaltendes Gebell nicht wesentlich gestört werden. Die Rechtsprechung dazu ist nicht einheitlich. So haben einige Gerichte entschieden, dass ein Hund zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 22 und 6 Uhr nicht bellen darf. Andere Gerichte halten gar nichts von solchen Bellpausen, da man dem Hund das ja schwer verständlich machen könne. Die Grenze des Erlaubten liegt auf jeden Fall bei unbegrenztem Hundegebell, durch das der Nachbar möglicherweise sogar gesundheitliche Folgen für sich befürchten muss. Dann gibt es einen Unterlassungsanspruch. Der Hundehalter muss dann sehen, wie er dem nachkommen kann, sonst können ihm mit einem Unterlassungsurteil Vorgaben gemacht werden. Sinnvoll ist es, über einen gewissen Zeitraum ein Protokoll der Lärmbelästigung zu führen.
Unser Nachbar hat sich eine Flugdrohne mit Kamera zugelegt, mir der er uns auch in unserem Garten filmen kann. Als wir ihn darauf angesprochen haben, hat er nur abgewinkt und gesagt, dass alles legal sei.
Grundstücksbesitzer müssen das nicht dulden. Es gibt zwar zu Drohnenüberflügen noch keine gefestigte Rechtsprechung. Das Amtsgericht Potsdam hat jedoch im vergangenen Jahr einen Drohnenpiloten aufgefordert, solche Überflüge zu unterlassen. Der Kläger hatte versucht, mit einer hohen Hecke sein Grundstück vor Einblicken zu schützen. Trotzdem ließ der Nachbar seine Drohne in etwa sechs Meter Höhe über dessen Garten fliegen, während die Lebensgefährtin des Klägers dort beim Sonnenbad war. Das Gericht in Potsdam sah damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt.
Unser Nachbar hat zwei Kameras an seinem Haus angebracht. Wir haben Sorge, dass er uns damit genau beobachten kann, zumal wir nicht das beste Verhältnis zueinander haben.
Installiert Ihr Nachbar an seinem Haus Videokameras, muss er sicherstellen, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke von ihnen erfasst werden. Ansonsten haben Sie einen Unterlassungsanspruch. Das heißt aber noch nicht, dass Ihr Nachbar die Kameras entfernen muss. Möglich ist eine Abschirmung der Kamera zum Beispiel mit einer Blechumrandung.