Lufthansa Stornierung bei Pilotenstreik möglich
Potsdam (dpa) l Wer in den kommenden Tagen einen Flug mit der Lufthansa gebucht hat, sollte seine Reisepläne jetzt auf den Prüfstand stellen. Denn der drohende Streik der Piloten wird vermutlich zum Ausfall zahlreicher Verbindungen führen. "In dieser Situation haben die Verbraucher zwar noch kein generelles Recht auf kostenlose Umbuchung und Stornierung", erläutert Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, "allerdings sollten sie überlegen, ob sie den Flug selbst stornieren wollen, um mögliche Folgekosten zu minimieren."
Die gebe es zum Beispiel dann, wenn die Verbraucher auf eigene Faust Anschlussflüge, eine Hotelunterkunft oder ein Mietauto am Urlaubsort gebucht haben. Denn das Geld dafür bekommen sie auch bei einem Flugausfall aufgrund eines Streiks nicht zurück. "Hier kann eine rechtzeitige Stornierung des Fluges, bei der sie zumindest Steuern, Gebühren und sonstige ersparte Kosten erstattet bekommen, eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative sein", so Fischer-Volk. Vor allem dann, wenn die Stornokosten weit geringer sind als die möglichen Folgekosten eines Flugausfalls.
Anders sieht die Situation für Verbraucher aus, die im Rahmen einer Pauschalreise einen Lufthansa-Flug gebucht haben. "Für sie ist der Reiseveranstalter und nicht die Airline der erste Ansprechpartner", sagt Fischer-Volk. Und diesen Kontakt sollten sie angesichts der Streikankündigung nutzen, "denn es ist gut möglich, dass der Veranstalter bereits eine andere Airline mit der Beförderung beauftragt hat." Daraus könnten sich wiederum veränderte Flugzeiten oder sogar Änderungen im Ablauf der Reise ergeben. Auch Pauschalreisende sollten sich deshalb auf dem Laufenden halten.