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Volksstimme-Telefonforum zum Thema Notwendigkeit von Versicherungsabschlüssen Studenten sind bei Eltern mitversichert

02.10.2013, 01:09

Braucht man als Rentner eine Unfallversicherung? Welche Schäden bezahlt die Hausratversicherung? Diese und weitere Fragen beantworteten gestern Experten beim Telefonforum.

Frage: Ich habe noch eine alte Unfallversicherung. Brauche ich die als Rentnerin noch?

Antwort: Es schadet nicht, sie weiter laufen zu lassen. Es sei denn, Sie haben für den Fall der Fälle ausreichende Rücklagen. Zum einen sind Senioren besonders von Unfällen betroffen und das vor allem in der Wohnung oder im Garten. Zum anderen bekommen sie keinerlei Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung, da diese für Freizeitunfälle nicht zuständig ist.

Frage: Ab wann bekommt man eigentlich Geld von der Unfallversicherung?

Antwort: Wenn nach einem Unfall ein dauerhafter Schaden festgestellt wurde. Die private Unfallversicherung zahlt ab jedem messbaren Invaliditätsgrad die vereinbarte Summe. Dafür gibt es die sogenannte Gliedertaxe. Bei Funktionsunfähigkeit eines Auges werden beispielsweise 50 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt. Manche Verträge sehen eine Progression, also höhere Entschädigungen, vor.

Frage: Wir haben unser Haus verkauft, der Grundbucheintrag ist noch nicht erfolgt. Können wir die Wohngebäudeversicherung kündigen?

Antwort: Abgesehen von Kündigungsfristen und der Tatsache, dass ein Haus immer durch eine Wohngebäudeversicherung geschützt werden sollte: Solange die Grundbucheintragung noch nicht erfolgt ist, sind Sie de facto noch Eigentümer - auch wenn der Kaufvertrag schon unterschrieben ist. Erst mit dem vollzogenen Kauf und der Grundbucheintragung geht die Wohngebäudepolice auf den Käufer über. Dieser wiederum hat ein Sonderkündigungsrecht.

Frage: Brauche ich als Rentnerin noch eine Privathaftpflichtversicherung?

Antwort: Ja. Diese Versicherung braucht man eigentlich ein Leben lang. Falls Sie jemanden versehentlich schädigen, prüft die Versicherung, ob der Betreffende tatsächlich Anspruch auf Schadenersatz hat. In der Police ist also auch ein Rechtsschutz mit drin. Ist der Anspruch gerechtfertigt, zahlt die Versicherung die entsprechende Summe. Die Privathaftpflicht ist preiswert - für etwa 70 Euro pro Jahr kann man eine gute Police bekommen. Die Mindestversicherungssumme sollte bei drei Millionen Euro liegen.

Frage: Reichen 20 000 Euro als Hausrat-Versicherungssumme für eine 53-Quadratmeter-Wohnung?

Antwort: Das lässt sich pauschal nicht sagen. Üblicherweise werden 650 Euro als Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche als Berechnungsgrundlage genommen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Das heißt, im Fall der Fälle erhalten Sie also den Schadenersatz ohne Abzüge. Dann spielt es eine Rolle, ob Sie Zusatzbausteine in die Hausratversicherung einbauen wollen - etwa Ersatz von Elementarschäden wie Hochwasser.

Frage: Ich bin nicht verheiratet, wohne zur Miete und habe keine großen Besitztümer. Brauche ich dennoch Versicherungen? Ich bin 46 Jahre alt und angestellt.

Antwort: Einige sind ohnehin Pflicht: Die Kranken-, Pflege-, Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Sowie - wenn Sie ein Auto oder Motorrad haben - die Kfz-Haftpflicht. Abgesehen davon, sollten Sie sich über Policen informieren, die Sie vor dem finanziellen Ruin bewahren können. Empfehlenswert ist als erstes eine Privathaftpflichtversicherung. Fügen Sie jemandem einen Schaden zu, übernimmt die Versicherung die Entschädigung. Wichtig ist zudem die Absicherung gegen die Folgen von Erwerbsunfähigkeit, also eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem sollten Sie sich über Varianten zur eigenen Altersvorsorge informieren lassen.

Frage: Wir wollen im Winter nach Kroatien fliegen. Brauchen wir dafür irgendwelche Versicherungen?

Antwort: Unbedingt empfehlenswert ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Die bezahlt alle Akutbehandlungen und finanziert auch einen medizinisch notwendigen oder - je nach Anbieter - sinnvollen Rücktransport nach Deutschland. Letzteres bezahlen in der Regel weder die private noch die gesetzliche Krankenversicherung.

Frage: Wie lange kann ich eigentlich über die Privathaftpflicht meiner Eltern mitversichert bleiben?

Antwort: Die meisten Verträge sehen eine Mitversicherung bis zum Ende der Erstausbildung vor - und solange der junge Erwachsene nicht verheiratet ist. Manche ermöglichen eine Verlängerung unter bestimmten Umständen wie etwa Arbeitslosigkeit nach dem Studium.

Frage: Sind Überschwemmungsschäden in den normalen Wohngebäudeversicherungen enthalten?

Antwort: Nein, weder in dieser Police noch in den Hausratversicherungen sind solche Risiken abgesichert. Sie sollten eine Zusatzvereinbarung über Elementarschäden - dazu gehören Überschwemmungen und Rückstau - abschließen. In der Regel ist das möglich. Für Gegenden, die nahezu regelmäßig unter Wasser stehen, kann es die Versicherung allerdings ablehnen, einen Schutz zu gewähren.