Bundesnetzagentur schnappt Betrüger Täuschende Lockanrufe der Behörde melden
Osnabrück (dpa) l Kurze Lockanrufe, die den Rückruf auf eine teure Mehrwertdienstnummer provozieren sollen, sind Betrug. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Osnabrück, das jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt hat, weist das Informationszentrum Mobilfunk hin.
In dem Fall hatte eine Bande mit Hilfe von Computern mindestens 785000 Rufnummern so kurz angewählt, dass die Angerufenen keine Chance hatten, das Telefonat anzunehmen. Als Folge des sogenannten Anpingens riefen mindestens 660000 Verbraucher die übermittelte Rufnummer zurück - ohne zu wissen, dass dabei Kosten von 98 Cent pro Minute entstehen. Die Bundesnetzagentur schöpfte Verdacht und hatte die Auszahlung der 500000 Euro an die Bande unterbunden. Verbraucher können und sollten Ping-Anrufe unbedingt der Bundesbehörde melden.