straßenverkehr E-Scooter: Fahren unter Alkoholeinfluss hat fatale Folgen
Seit einigen Jahren prägen E-Scooter das Straßenbild etlicher Städte Deutschlands. Das Fahren mit den elektronischen Rollern führt jedoch auch dazu, dass diese leichtsinnigerweise im alkoholisierten Zustand benutzt werden. Doch das ist gefährlicher als viele denken.

Magdeburg/Halle (Saale)/DUR - Seit 2019 sind E-Scooter in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Auch in Sachsen-Anhalts Großstädten Magdeburg und Halle können E-Scooter gemietet werden.
Zwar bieten die Elektro-Roller die Möglichkeit, schnell und flexibel durch die Stadt zu fahren, doch führen diese mitunter auch in Versuchung, sie im alkoholisiertem Zustand zu benutzen. Dabei wird das Risiko oft unterschätzt, wie eine Untersuchung des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr nun offenlegt.
Alkoholisierte und nüchterne Probanden durchfahren Parcours
Basierend auf einer Studie zur Verkehrssicherheit zum Fahrradfahren im alkoholisierten Zustand führten Experten für Rechtsmedizin aus München und Düsseldorf eine ähnliche Studie durch - diesmal mit E-Scootern als Untersuchungsobjekt. Für das Experiment wurde ein Parcours angelegt, der aus einer lägeren geraden Strecke bestand, die sich gegen Ende stark verengte. Die Untersuchungsteilnehmer mussten zudem Tore und Gassen durchfahren.
Der Parcours wurde bei unterschiedlichen Wetterverhältnissen (Regen und Sonnenschein) und divergenten Teilnehmergruppen (nüchtern/betrunken) durchgeführt. Dabei waren besonders die Ergebnisse der alkoholisierten Kontrollgruppe bemerkenswert.
Deutliche Verschlechterung der Fahrleistung ab 0,3 Promille
"Überrascht hat uns die deutliche Verschlechterung der Fahrleistung auf etwa die Hälfte ab einer Alkoholisierung um 0,3 Promille", so Professor Thomas Daldrup von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Insbesondere bei der Kreisfahrt im Parcours hätten sich schon bei einer relativ geringen Alkoholisierung deutliche Einbußen in puncto Fahrsicherheit gezeigt. Noch deutlicher wurden die Ergebnisse bei den Promillewerten 0,8 und 1,0: Hierbei hatten die Probanden zunehmend Schwierigkeiten die Tordurchfahrten sowie die verengende Fahrbahn problemlos zu bewältigen.
Das Fahren von E-Scootern im alkoholisierten Zustand sollte angesichts der Untersungserkenntnisse also unterbunden werden. Übrigens: Ein Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille wird laut Straßenverkehrsordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das Führen eines Fahrzeugs ab einem Wert von 1,1 Promille wird als Straftat geführt, dass neben der Einziehung des Führerscheins auch eine Freiheits- und Geldstrafe zur Folge haben kann.