Kündigung eines Telefonanschlusses Telekom forderte nach Umzug weiter Grundgebühren
Anna-Maria Städtler zog im Sommer vorigen Jahres aus ihrer Wohnung in Köthen aus und kündigte fristgerecht ihren dortigen Telefonanschluss.
Einen neuen beantragte sie bei Aufnahme des Master-Studiums im Herbst in Erlangen. Bei dieser Gelegenheit erfuhr sie, dass trotz einer mündlich bestätigten ordnungsgemäßen Kündigung des vorherigen Anschlusses dieser in Köthen noch existieren soll. "Auf meine Beschwerde bei der Telekom wurde nicht reagiert, stattdessen mit Sperre des Anschlusses gedroht und diese auch vollzogen", schieb sie. Der Anschluss sollte doch aber schon längst nicht mehr existieren! Von der Telekom an die alte Adresse in Köthen adressierte Briefe erreichten die Kundin natürlich nicht. "Spätestens seit Oktober 2008 kennt die Telekom meine neue Adresse. Sie schickte die Abrechnung der Sperrkosten im November aber wieder nach Köthen, obwohl zuvor ein Schreiben mit der Ankündigung der Sperre an meine neue Adresse in Erlangen ging."
Der Vorgang war inzwischen einem Inkassobüro übergeben worden. Den Rechtsanwälten, die im Auftrag der Telekom ausstehende Zahlungen eintreiben wollten, schildere Frau Städtler den Sachverhalt, mündlich und schriftlich. Die Forderungen betrafen nach der Kündigung berechnete monatliche Grundgebühren. Entsprechende Rechnungen hat die Kundin jedoch nie erhalten, weil sie eben nach Köthen geschickt wurden.
"Die Telekom und das Rechtsanwalts-Büro ignorieren die tatsächlichen Abläufe und reagieren, als ob ich nichts unternommen hätte und einfach nur in Zahlungsverzug bin", empört sich Anna-Marie Städtler, die der Telekom nach dem Wohnungswechsel ja treugeblieben war. Durch eine vom Unternehmen nicht richtig bearbeitete Kündigung des alten Anschlusses sollte sie nun weiter zur Kasse gebeten werden. "Ich beziehe BaföG und muss mit jedem Cent rechnen. Außerdem habe ich das Dilemma doch gar nicht verursacht", meint sie.
Das sieht man bei der Telekom inzwischen wohl auch so. "Wir akzeptieren die Kündigung rückwirkend zum 30. Juni 2008 und erstatten alle entstandenen Kosten und Entgelte", lautete die knappe, aber rasche Antwort auf unsere Nachfrage zu diesem Fall. (goe)