Testament vor einer Anfechtung schützen
Ich lebe in einer Lebensgemeinschaft, bin aber noch verheiratet. Aus dieser Ehe habe ich einen Sohn. Ich möchte meinen jetzigen Lebenspartner den Todesfall absichern ; mein Ehemann und mein Sohn sollen nur den Pflichtteil erhalten. Wie kann ich verhindern, dass mein Testament angefochten wird ? Es antwortet Notar Uwe Glöckner :
Durch die Errichtung eines Testamentes, in dem Sie Ihren Lebenspartner zum Alleinerben einsetzen, verändern Sie die gesetzlichen Erbfolgeregelungen im Falle Ihres Todes. Ohne eine testamentarische Verfügung würden Ihr Ehemann und der gemeinsame Sohn jeweils die Hälfte erben.
Soweit Sie Ihren Lebenspartner testamentarisch zu Ihrem Erben bestimmen, stehen Ihrem Ehemann und Ihrem Sohn der Pfl ichtteil zu ; dieser ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also jeweils ein Viertel. Das Pfl ichtteilsrecht Ihres Ehemannes ist im Übrigen ausgeschlossen, wenn Sie die Scheidung beantragt haben und zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren. Bitte bedenken Sie in diesem Kontext, dass Ihrem Lebenspartner lediglich ein erbschaftsteuerlicher Freibetrag in Höhe von 5200 Euro zusteht.
Testamente können unter den Voraussetzungen der § 2078 BGB ( Anfechtung wegen Irrtum oder Drohung ) oder § 2079 BGB ( Anfechtung wegen Übergehung eines Pfl ichtteilsberechtigten ) angefochten werden. Anfechtungsberechtigt ist derjenige, welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde ( in Ihrem Fall Ehemann oder Sohn ). Der sicherste Weg, einer Testamentanfechtung vorzubeugen, ist die Errichtung eines notariellen Testamentes oder eines notariellen Erbvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Lebenspartner.