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Teuer: Parken auf fremdem Grundstück

19.01.2013, 01:23

Karlsruhe (dpa) l Unberechtigtes Parken auf einem fremden Grundstück kann teuer werden. Der Halter muss im Zweifel die Anwaltskosten des Grundstückseigentümers sowie die Kosten der Halterermittlung tragen. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Außerdem muss der Halter nach Auffassung der Bundesrichter eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (Az.: V ZR 230/11).

Das Gericht gab damit der Klage eines Grundstückseigentümers statt. Er hatte von einem Fahrzeughalter, dessen Pkw auf seinem Geschäftsgrundstück stand, mit anwaltlicher Hilfe eine Unterlassungserklärung für die Zukunft verlangt. Der Fahrzeughalter machte jedoch geltend, er habe den Wagen verliehen und daher auch nicht auf dem Geschäftsgrundstück geparkt. Der BGH hielt dennoch den Halter des Wagens für verantwortlich. Er müsse dafür Sorge tragen, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederhole.