Bestattung Verein für Bestattungskultur begrüßt Ausnahmen zur Sargpflicht
Die Ausnahmen der Sargpflicht sind insbesondere für Muslime relevant. Im Islam werden die Toten traditionell in Leinentüchern und nicht im Sarg beerdigt.
Zuletzt hatte Bayern die Sargpflicht zum 1. April aufgehoben. Voraussetzung dafür ist, dass religiöse oder weltanschauliche Gründe vorliegen. Dies sei Ausdruck einer „zeitgemäßen und bürgernahen Bestattungskultur“, so der Verein. Er forderte jedoch auch, dass eine Beisetzung ohne Sarg für alle Menschen möglich sei soll, auch wenn keine religiösen Gründe vorliegen.
Königswinter (KNA) - Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur begrüßt die Ausnahmen zur Sargpflicht in fast allen Bundesländern. Sie sollten jedoch überall in Deutschland gelten, erklärte der Verein Aeternitas am Mittwoch in Königswinter. In Sachsen und Sachsen-Anhalt sei die Bestattung ohne Sarg noch nicht möglich.
Die Ausnahmen der Sargpflicht sind insbesondere für Muslime relevant. Im Islam werden die Toten traditionell in Leinentüchern und nicht im Sarg beerdigt. Auch das Judentum kennt neben einer Sargbestattung die Beisetzung im Leichentuch.