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Volksstimme-Telefonforum zum altersgerechten Wohnen Umbau der eigenen Wohnung kann eine Alternative zum Umzug sein

22.06.2011, 04:32

Das altersgerechte Bauen und Umbauen war gestern Thema beim Volksstimme-Telefonforum. Auskunft zur bautechnischen Umsetzung sowie zu Finanzierung und Förderung gaben Sigrid Meyer von der Städtischen Wohnungsbau GmbH Schönebeck, Susanne Witte von der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG und Burkhard Przyborowski von der Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Lesen Sie hier eine Auswahl von Fragen und Antworten.

Frage: Erhalte ich Zuschüsse, wenn ich aufgrund der Erkrankung meines Mannes unser Haus behindertengerecht umbauen muss?

Antwort: Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Sie gewährt finanzielle Zuschüsse für Verbesserungen des individuellen Wohnumfeldes, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt wie fest installierte Rampen, Verbreiterung der Türen, Entfernen von Türschwellen, den Umbau von Bad und Küche. Der Einbau eines Treppenlifts oder Sitzlifts ermöglicht im Einzelfall die häusliche Pflege und erleichtert sie erheblich. So wird unter Umständen auch eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt.

Voraussetzung ist eine Pflegestufe. Sie erhalten 2557 Euro pro Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation oder werden weitere Maßnahmen notwendig, kann ein neuer Antrag gestellt werden. Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch 50 Prozent seiner monatlichen Einkünfte. Einnahmen weiterer Angehöriger im Haushalt werden nicht berücksichtigt. Hat der Pflegebedürftige keine eigenen Einnahmen, entfällt der Eigenanteil.

Frage: Wir haben unsere Wohnung bereits einmal behindertengerecht umgebaut. Ich habe nun gehört, dass die Förderung nur "pro Maßnahme" zählt. Heißt das, dass wir noch einmal auf eine Unterstützung hoffen können?

Antwort: Alle Maßnahmen des Wohnraumes, die zum Zeitpunkt des ersten gewährten Zuschusses erforderlich waren, gelten als eine Maßnahme. Erst wenn sich die Pflegesituation ändert und weitere Wohnumfeldverbesserungen erforderlich werden, handelt es sich um eine neue Maßnahme. Sollte sich die Situation Ihres Angehörigen ändern, steht ihm ein erneuter Zuschuss der Pflegekasse zu Verfügung.

Frage: Was muss ich eigentlich unter einer Wohnraumanpassung verstehen?

Antwort: Die Wohnraumanpassung ist die Alternative zu einem Umzug zum Beispiel in eine barrierefreie oder behindertengerechte Wohnung. Sie haben die Möglichkeit, in Ihrem gewohnten Umfeld zu wohnen und die vertraute Wohnung an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Die Wohnung kann mit Hilfsmitteln so eingerichtet werden, dass eine selbständige Haushaltsführung auch mit Behinderung möglich ist. Einzelne Zimmer, zum Beispiel das Bad, werden umgestaltet, weil die vorherige Einrichtung nicht mehr genutzt werden kann. Lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, zum Beispiel beim Sozialamt, bei der Wohnungsförderung oder der Wohnraumanpassungsstelle. Empfehlenswert ist auch die Beratung durch einen Architekten.

Frage: Wie wird man bei einer Wohnraumanpassung finanziell unterstützt?

Antwort: Bei Vorliegen einer Pflegestufe können Wohnraumanpassungsmaßnahmen durch die Pflegekassen bezuschusst werden. Über die Höhe der Zuschüsse und die Höhe der Eigenbeteiligung geben die Pflegekassen Auskunft.

Frage: Was heißt barrierefreies Bauen?

Antwort: Dieser Begriff und die sich daraus ergebenen Anforderungen sind in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Hier werden beispielsweise die stufenlose Erreichbarkeit von Gebäuden und Einrichtungen, die Durchgangsbreite von Türen, die Gestaltung von Treppen inklusive Handläufe, die Gestaltung von Treppenabsätzen und Toilettenräumen geregelt.

Frage: Muss mein Vermieter dem barrierefreien Umbau unserer Wohnung zustimmen?

Antwort: Nach § 554a BGB muss der Vermieter sein Einverständnis zum barrierefreien Umbau der Wohnung geben. Außerhalb der Wohnung kann er seine Zustimmung verweigern, wenn zum Beispiel durch den Einbau eines Treppenlifts seine eigenen Interessen oder die anderer Mieter gefährdet sind. Das kann zum Beispiel die Gefährdung des Fluchtweges sein oder wenn der Weg zum Fahrradkeller blockiert würde. Wünschenswert ist natürlich die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung.

Frage: Wer hilft mir als Mieter bei der Beantragung von Fördermitteln und dem Ausfüllen von Formularen?

Antwort: Der erste Weg führt Sie zu Ihrem Vermieter. Dort werden Ihnen Möglichkeiten zur Verbesserung Ihrer Situation aufgezeigt. So finden Interessierte zum Beispiel in Schönebeck das Beratungszentrum "Punkt 12’" der SWB Städtische Wohnungsbau GmbH. Hier werden Sie umfassend zur Wohnraumanpassung beraten und erhalten Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen.

Frage: Mein Gesundheitszustand und auch der meiner Frau verschlechtern sich immer mehr. Deshalb möchten wir unser Eigenheim behindertengerecht umbauen und ausstatten lassen. Bekommen wir dafür eine finanzielle Unterstützung?

Antwort: Für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung kann bei der Pflegekasse ein Zuschuss von maximal 2557 Euro beantragt werden. Verschlechtert sich die Pflegesituation, gibt es die Möglichkeit, diesen Zuschuss noch einmal zu erhalten. Das betrifft beispielsweise den Einbau einer Dusche, die Entfernung von Türschwellen, die Verbreiterung der Türen für Rollstuhlfahrer sowie Rollstuhlrampen, fest installierte Treppenlifte oder elektrische Türöffner. Wichtig ist, dass der entsprechende Antrag noch vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird. Allerdings sollte immer zuerst geprüft werden, ob nicht durch Hilfsmittel ein gleicher Effekt erreicht werden kann. Beispiel: Badewannenlifter statt Einbau einer Dusche. Der Vorteil ist, dass die Kosten für diese Hilfsmittel meist vollständig und nicht nur anteilmäßig von der Pflegekasse übernommen werden. Darüber hinaus sollten Sie bei der Wohnungsbauförderstelle wegen Fördermitteln aus der Landeskasse für einen behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung vorsprechen.

Frage: Wir wohnen seit 40 Jahren in einer Genossenschaftswohnung im Erdgeschoss, wollen hier auch bleiben. Können wir vorausschauend schon Umbauten vornehmen lassen?

Antwort: Sie müssen im Vorfeld auf jeden Fall mit dem Vermieter reden. Wenn Sie die Umbauten ohne Einverständnis vornehmen, kann er bei einem eventuellen Auszug den Rückbau fordern. Meist sind Vermieter aber aufgeschlossen, da sich je gerade eine Erdgeschosswohnung, die behindertengerecht ausgestattet ist, gut vermieten lässt.

Frage: Wir bewohnen in einem Mietshaus eine Wohnung im ersten Stock, möchten jetzt in eine Parterre-Wohnung umziehen, die wir behindertengerecht umbauen wollen. Von wem können wir Hilfe, auch finanziell, bekommen?

Antwort: Sie können sich an die Beratungsstelle für Wohnraumanpassung wenden. Hier bekommen Sie Hilfe bei der Planung für den behindertengerechten Umbau der Wohnung, und auch die Baumaßnahme kann begleitet werden. Die finanzielle Zuwendung kann aber auch aus der städtischen Förderung kommen. Dazu ist ein Antrag bei der örtlichen Wohnungsbauförderstelle notwendig. Außerdem sollten Sie bei der Pflegekasse nachfragen. Ist nur der Umzug in eine den Anforderungen entsprechende Wohnung nötig, kann die Pflegekasse auch die Umzugskosten bezuschussen. Prüfen Sie auch, ob das Land Sachsen-Anhalt derartige Maßnahmen fördert.

Frage: Ich habe gehört, dass man jetzt leichter und unkomplizierter Bausparkredite bekommen kann. Stimmt das?

Antwort: Seit Mai 2009 erhalten Sie bei den Bausparkassen Darlehen bis zu 30000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld. So erhalten private Eigentümer in vielen Fällen zinsgünstige Kredite ohne zusätzliche Kosten für die Eintragung im Grundbuch. Eine Prüfung der Bonität ist selbstverständlich auch weiterhin vorgeschrieben. Finanziert werden Modernisierungs-, Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen sowie Um- und Ausbau.