Babynamen Umbenennung nur mit triftigem Grund
Die Eltern haben ihrem Baby einen Namen gegeben. Doch gefallen tut er ihnen nicht mehr. Aber wann ist eine Namensänderung überhaupt möglich?
Hamburg (dpa) l Nach der Geburt beschleicht manche Eltern das Gefühl, dass ihnen der ausgesuchte Kindername nicht gefällt. Theoretisch können sie dann eine Namensänderung beantragen – praktisch gehen aber nur wenige Anträge durch. Entscheidend für eine Änderung ist, dass triftige Gründe vorliegen – „gefällt mir nicht“ ist kein Argument.
Der Antrag muss beim Standesamt eingereicht werden. Als Grund zählt etwa: Die Mutter war nach einer schweren Geburt nicht in der Lage, den Namen selbst festzulegen. Eine Korrektur ist auch möglich, wenn der Name eigentlich der richtige ist, aber falsch geschrieben wurde, beispielsweise Joseph statt Josef.