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Gesetzliche Unfallversicherung Unfallschutz auch auf Auslandsdienstreisen?

11.07.2006, 04:56

Frage : Bin ich auch bei Dienstreisen ins Ausland unfallversichert ?
Es antwortet Uwe Köppen von der Unfallkasse Sachsen-Anhalt.

Bei einem zeitlichbefristetenAuslandsaufenthalt im Rahmens eines deutschenArbeitsverhältnisses sind Beschäftigte ebenso gesetzlich unfallversichert wie im Inland. Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich die Arbeitszeit und den Arbeitsweg. Bei Auslandsdienstreisen können aber auch weitere Risiken abgedeckt sein, so zum Beispiel bei einem Aufenthalt in Krisen- oder Kriegsgebieten die Folgen von Gewalttaten oder Entführungen. Selbst besondere Gesundheitsgefahren in bestimmten Regionen ( Malaria, Vogelgrippe ) sind unter Umständen versichert.

Nach Arbeitsunfällen in EU-L ändern oder Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, erhalten die Arbeitnehmer medizinische Leistungen nach den im Gastland geltenden Regelungen und Standards. Nur darüber hinausgehende Wahlleistungen müssen selbst bezahlt werden. Für die Rückerstattung von Wahlleistungen empfi ehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen privaten Versicherung. Greifen die europäischen Regelungen oder Abkommen nicht, muss der Betroffene oder sein Arbeitgeber die Leistungen selbst organisieren und vorfi nanzieren. Anschließend kann eine Kostenerstattung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft beantragt werden.

Vor Dienstreisen ins Ausland sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Versicherungsschutz sowie notwendige Vorsorgemaßnahmen ( zum Beispiel Impfungen ) direkt mit ihrer Berufsgenossenschaft abklären. ( ukl )

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