Verbraucherzentrale rät zu Skepsis bei PROKON-Werbebriefen Ungenießbare Genussrechte
Halle ( rgm ). Viele Verbraucher aus Sachsen-Anhalt erreichte in den letzten Tagen ein Werbebrief der PROKON Capital GmbH aus Itzehoe. Im Anschreiben mit der Adressangabe " An alle Sparfüchse " wird für sogenannte Genussrechte geworben, die nach Angaben der PROKON insbesondere rentabel, flexibel und einfach sein sollen.
" Entgegen den Angaben in der Werbung können auf Anleger durchaus stürmische Zeiten zukommen ", so Sven Kretzschmar vom Referat Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale. Denn bei den angebotenen Genussrechten handelt es sich nur um bestimmte Gläubigerrechte ( zum Beispiel Rückzahlungsansprüche und Verzinsungsansprüche ), aber nicht um Rechte am Unternehmen.
Anleger werden laut Kretzschmar durch den Erwerb solcher Rechte nicht Miteigentümer an Windkraftanlagen oder anderen Sachwerten, sie sind lediglich Geldgeber ohne Mitspracherecht an unternehmerischen Entscheidungen. Sie gelten gemäß Zeichnungsschein sogar als nachrangig im Falle einer Insolvenz wären die Anleger erst dran, wenn die übrigen Gläubiger bedient wurden. Auch eine Einlagensicherung wie für Spareinlagen bei Banken und Sparkassen gibt es für diese Anlageform nicht.
Ebenso muss die versprochene Rückkaufgarantie mit Vorsicht betrachtet werden " Den rührseligen Angaben in der Werbung zu den PROKON Genussrechten sollte man mit gesunder Skepsis begegnen und sich vor der Entscheidung unabhängig beraten lassen ", empfiehlt Sven Kretzschmar.