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Erneute Mahnwelle von Pro-Inkasso Verbraucherzentrale rät: Nicht einschüchtern lassen!

14.08.2010, 04:49

Magdeburg ( rgm ). Wieder erhalten unzählige ahnungslose Verbraucher Mahnschreiben von Pro-Inkasso aus Neu-Isenburg. Mit drastischen Worten werden sie an eine angeblich offene Forderung für die Anmeldung zu einem Gewinnspieleintragungsservice erinnert. Proinkasso gibt an für ihren Mandanten – die CSS Kontor GmbH Hamburg, Abwickler für verschiedene Gewinnspieleintragungsdienste – eine Forderung von über 200 Euro einzuziehen.

Die offene " Schuldsumme " sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die infolge des Zahlungsverzuges zu tragen seien, sind innerhalb der nächsten sieben Tage auf das Konto des Zahlungsabwicklers abavu UG zu überweisen. Nur die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspare weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten. Eine Drohkulisse von Mahnbescheid über Zwangsvollstreckung bis hin zum Gerichtsvollzieher wird aufgebaut.

Die versuchte Geldeintreiberei von Pro-Inkasso ist ein krasses Beispiel von vielen ähnlichen Mahnungen, mit denen Rat suchende Verbraucher täglich in den Beratungsstellen vorsprechen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät, sich keinesfalls von dem typischen, aber haltlosen Drohpotenzial in den Inkassoschreiben einschüchtern zu lassen. Empfänger derartiger Mahnschreiben, die einem Vertragsangebot zur Teilnahme an Gewinnspielen – weder mündlich noch schriftlich – zugestimmt haben, sollten die Forderung schriftlich zurückweisen und einen Nachweis darüber fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen sein soll.

Keinesfalls sollte aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnet werden, um die Forderung " abzustottern ". Mit einer solchen Vereinbarung wird die Forderung anerkannt, man verliert die Möglichkeit sie zu bestreiten. Selbst eine eigentlich unbegründete Forderung müsste dann bezahlt werden.

Die Verbraucherzentrale hält einen Musterbrief bereit, mit dem unberechtigte Forderungen und Rechnungen zurückgewiesen werden können.

Wer unsicher ist, ob die Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens berechtigt ist oder wissen will, wie man sich gegen untergeschobene Verträge wehren kann, bekommt Rat und Hilfe in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. oder am Verbrauchertelefon unter ( 09 00 ) 1 77 57 70 ( für einen Euro / Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend ) montags bis freitags von 9-18 Uhr.