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Wohngebäude Versicherung gekündigt, was nun?

Herbststurm "Mortimer" hat auch in Sachsen-Anhalt viele Schäden verursacht. Was tun, wenn nun die Wohngebäudeversicherung kündigt?

Von Gurdun Oelze 07.10.2019, 08:43

Magdeburg l Durch orkanartige Wetterunbilden verursachte Schäden am Dach des Hauses musste in den vergangenen Jahren immer wieder auch eine Familie in Wanzleben beseitigen lassen. Die dabei entstandenen Kosten wurden der Versicherung gemeldet.

Diese hat den Lesern aus dem Landkreis Börde nun die Wohngebäudeversicherung zum Februar nächsten Jahres gekündigt. Man könne diese auf Grund der Schadenssituation leider nicht fortführen, hieß es zur Begründung.

Ist der Versicherer überhaupt dazu berechtigt, fragte die von der Kündigung betroffene Familie beim Leser-Obmann nach.

Wir reichten die Frage an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weiter: „Ein Vertrag ist immer eine zweiseitige Sache“, stellte Katja Schwaar von der Magdeburger Beratungsstelle zunächst fest. Genauso, wie der Versicherungsnehmer einen Vertrag kündigen könne, „darf die Versicherung dies auch“. Die Wahrscheinlichkeit dafür sei nach vermehrten Schäden natürlich tendenziell größer. Eine Richtschnur, ab welcher Höhe oder Häufigkeit dies geschehe, lasse sich aus der Beratungspraxis aber nicht ableiten, so die Verbraucherberaterin.

Auffällig sei jedoch, dass besonders sogenannte Altverträge betroffen sind, von denen die Versicherungen sich sowieso irgendwann trennen wollten.

Das sei oft auch für Kunden sinnvoll, die noch nach alten und schlechten Bedingungen versichert und bezüglich der Summe oft hoffnungslos unterversichert sind, meint sie. Gartenlauben oder Bungalows aber würden viele Versicherer auf Grund des hohen Risikos ohnehin gar nicht mehr versichern wollen.

Der Rat von Katja Schwaar an unsere betroffenen Leser: handeln, und zwar ganz schnell. „Kündigt nämlich der Versicherer, muss ich dies beim Nachfolger angeben und habe ganz schlechte Karten, überhaupt eine neue Versicherung zu bekommen.“ Oft aber würden die alten Versicherungen ein Angebot mit veränderten Konditionen unterbreiten, zum Beispiel einem höheren Selbstbehalt bei Sturm oder Elementarschäden. Manchmal bleibe da nichts weiter übrig, als in den „sauren Apfel“ zu beißen, so die Beraterin.