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Die Kennzeichnung ist oft zu klein / Problematisch für Kinder Versteckter Alkohol in Lebensmitteln

25.09.2012, 03:21

Hamburg (dapd) l Bei Schwarzwälder Kirschtorte oder Likörpralinen ist es klar - in diesen Produkten ist Alkohol enthalten. Aber was ist mit alkoholfreiem Bier? In zahlreichen Lebensmitteln versteckt sich Alkohol in geringen Mengen und oft gibt nicht einmal die Zutatenliste einen eindeutigen Hinweis. "Die Rechtslage ist so, dass Alkohol jeder Art von Lebensmitteln in unbeschränkter Menge beigemengt werden darf, solange er nur auf der Zutatenliste ersichtlich ist", sagt die Ökotrophologin Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg.. "Aber die Schrift ist oft sehr klein und schwer zu lesen", kritisiert sie. Außerdem müsse man dann auch noch die Begriffe kennen, hinter denen sich Alkohol verberge: Ethylalkohol und Ethanol, Weingeist, Calvados, Branntwein, Amaretto, Obstbrand, Madeira oder Rosenwasser.

Auch alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein oder Sekt enthalten bis zu 0,5 Prozent Alkohol - völlig legal, denn eine Kennzeichnungspflicht fängt erst bei 1,2 Prozent Alkohol an. "Alkoholfrei stimmt also nicht", sagt Schwartau. "Weniger irreführend wäre es für den Verbraucher, wenn ¿enthält Alkohol\' auf diesen Produkten stehen würde." Die Alkoholmenge ist zwar so gering, dass man auch nach einem "alkoholfreien" Bier Auto fahren könne. Aber es stimme eben nicht, dass kein Alkohol enthalten sei. "Betrunken werden Sie von den kleinen Mengen Alkohol in Lebensmitteln nicht und für Schwangere ist es gesundheitlich völlig unbedenklich", beruhigt die Ernährungswissenschaftlerin. Problematisch sei es aber für trockene Alkoholiker und für Kinder. Denn Alkohol sei ein Geschmacksträger und Kinder gewöhnten sich so an den Geschmack des Alkohols. Weitere Informationen: www.vis.bayern.de