Familienrecht Vom Ex-Schwiegerkind Geld zurückfordern?
Frage: Wir hatten unserem Schwiegersohn Geld gegeben, damit er eine Eigentumswohnung für seine Familie kaufen konnte. Unsere Tochter lässt sich jetzt scheiden. Können wir das Geld von ihm zurückverlangen?
Es antwortet Gerd Frömming, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht in Magdeburg: Es gibt zur Ihrer Frage ein aktuelles Urteil. Mit der Entscheidung vom 3. Februar 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Kehrtwende seiner bisherigen Rechtsprechung bei solchen Streitfällen vollzogen.
Bisher konnten Schwiegereltern in der Regel kein Geld von ihren ehemaligen Schwiegerkindern zurückverlangen. Die Zuwendung galt als abgegolten über den sogenannten Zugewinnausgleich, der nach der Trennung des jungen Paares stattfindet. Er teilt das während der Ehe geschaffene Vermögen auf.
Mit dem neuen Urteil kann eine Rückforderung der Schwiegereltern Erfolg haben, auch wenn das eigene Kind über den Zugewinnausgleich bereits an dem geschenkten Geld teilhaben konnte.
Der Anspruch der Schwiegereltern fußt auf der Tatsache, dass es zum Zeitpunkt der Schenkung eine Geschäftsgrundlage gab: die Ehe selbst. Wird diese aufgelöst, entfällt auch die Geschäftsgrundlage. Die Schwiegereltern können das Geld zurückfordern.
Allerdings können sie zumeist nur einen Teil des Geldes zurückfordern. Dies hängt davon ab, wie lang das eigene Kind im Laufe der Ehe von der Schenkung profitiert hat. Sie können also nur jenen Teil zurückfordern, der dem einstigen Schwiegerkind nach der endgültigen Trennung weiterhin zugute kommt. Die Höhe des Anteils ist immer eine Einzelfallentscheidung des Gerichts.