Experten raten zu schneller Entfernung / Schutzschicht verhindert das Eindringen von Lacken Vorbeugen hilft am besten gegen Graffiti
Sie kommen bei Nacht und Nebel und hinterlassen kryptische Schriftzüge und bunte Bilder an der Wand. Hausbesitzer haben aber keine Freude an der Kunst von Sprayern. Die Entfernung von Graffiti ist aufwendig - vorbeugen kann aber helfen.
Stuttgart (dpa) l An Graffiti scheiden sich die Geister: Einige sehen darin Kunst, mit der meist Jugendliche imponieren und ihr Revier abstecken wollen. Dagegen sind für Hausbesitzer Graffiti Vandalismus, verbunden mit Ärger und hohen Kosten für die Beseitigung.
Ein Graffito ist entweder eine einfache Signatur des eigenen oder des Gruppennamens, ein mehrfarbig gestalteter Schriftzug oder ein ganzes Motiv an Hausfassaden, Mauern oder Garagentoren. "Sie sind illegal, wenn sie ohne Einwilligung der Eigentümer angebracht werden", sagt Harald Schmidt von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart. Juristisch betrachtet handele es sich um eine Sachbeschädigung.
Den meist jungen Tätern sei nicht bewusst, dass sie sich nicht nur strafbar machen. Hausbesitzern rät Schmidt, wenn sie Sprayer auf frischer Tat erwischen, sofort über den Notruf 110 die Polizei zu informieren, aber sich nicht in Gefahr zu begeben.
Auch wenn die Täter unbemerkt entwischen, sei es immer sinnvoll, umgehend Anzeige zu erstatten. Denn die Täter sehen sich als Künstler und hätten ihre eigene Handschrift. Werde später ein Sprayer auf frischer Tat erwischt, könnten ihm aufgrund seines eigenen Stils auch andere Graffiti zugeordnet werden. Selbst viele Jahre später kann der Geschädigte dann noch den Schaden ersetzt bekommen, denn die zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter gelten 30 Jahre lang.
"Ein illegales Graffito sollte man so schnell wie möglich beseitigen", rät Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus Grund Deutschland in Berlin. Denn sei eine Wand erst einmal vollgeschmiert, ziehe sie erfahrungsgemäß Nachahmer an. Mit dem sofortigen Entfernen verliere der Standort für den Sprayer hingegen an Reiz. Denn ein illegales Graffito sei nur dann interessant, wenn es sich möglichst lange in der Öffentlichkeit halte und Bewunderung erfahre.
"Bei der Beseitigung einer Schmiererei auf einem Anstrich kann der Hausbesitzer mit Anti-Graffiti-Farbe Erfolg haben", sagt Ludger Küper, Direktor des Paint Quality Institutes in Schwalbach im Taunus. Das Abbeizmittel kommt über das Graffito und wird dann mit einer Bürste abgebürstet und abgelöst.
Hausbesitzer können Aufwand und Kosten in Grenzen halten
Aber der Anstrich unter dem Graffito wird durch das Mittel beschädigt. Daher müsse man möglichst mit der Originalfarbe das Ganze mindestens zwei- mal überstreichen. Bei einem weißen Anstrich der Fassade ist es nicht schwierig, den richtigen Farbton wieder zu finden. Anders sei dies bei farblich gestalteten Fassaden, da die Farben in der Sonne ausbleichen, sagt Küper. "Ein Graffito ist auf offenporigen Untergründen wie Sandstein nur schwer zu entfernen", sagt der Architekt Ulrich Zink vom Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung in Berlin. Dann müsse man einen Maler, Fassaden- und Gebäudereiniger und spezialisierte Fachfirmen beauftragen.
Hausbesitzer können Aufwand und Kosten in Grenzen halten. "Das Auftragen einer permanenten Schutzbeschichtung verhindert das Eindringen von Lacken in den Untergrund", erläutert Zink. Graffitis lassen sich dann mit einem geeigneten Reinigungsmittel abwaschen. Der Nachteil ist aber, dass die Atmungsfähigkeit der behandelten Fläche abnimmt. Das kann Schimmelbildung zur Folge haben. Daher sollte man die Beschichtung nur an besonders einladenden Flächen anbringen.
Die Polizei hat noch einen Tipp: "Kein illegaler Sprayer steht gerne im Rampenlicht", sagt Schmidt. Er rät deshalb, gefährdete Fassaden in Kombination mit einem Bewegungsmelder zu beleuchten. Auch eine begrünte Wand sei kein ansprechender Hintergrund für einen Sprayer. Und das letzte Mittel ist einfach, selbst Sinn für Farbe zu zeigen - denn grober Putz in bunten Tönen sei ebenfalls keine gute Leinwand.