Heizperiode Vorsicht beim Heizöl-Kauf
Eine Bestellgemeinschaft spart zwar Geld, sollte aber unbedingt auf eigene Rechnungen setzen.
Mannheim/Düsseldorf (dpa) l Wenn draußen so langsam die Temperaturen sinken, werden drinnen wieder die Heizungen angedreht. Wer dabei auf Heizöl setzt, sollte dafür sorgen, dass der Tank daheim zumindest nicht ganz leer ist. Denn mit Beginn der Heizperiode ordern viele bei den Händlern, und dadurch kommt es zu deutlich verlängerten Lieferzeiten. „Je nach Auftragslage können vor allem in der kalten Jahreszeit zwischen Bestellung und Lieferung in Spitzenzeiten 14 Tage, im Extremfall auch mehr als vier Wochen vergehen“, sagt Hans-Jürgen Funke. Er ist Geschäftsführer des Verbands für Energiehandel Südwest-Mitte (VEH) in Mannheim.
Das heißt aber nicht, dass Ölheizer ihren Tank im Sommer bis zum Rand füllen sollten. Viele glauben immer noch, dass in den Monaten mit den milden Temperaturen die Preise aufgrund mangelnder Nachfrage besonders günstig sind. Doch den idealen Zeitpunkt für den Heizölkauf gibt es schon seit längerem nicht mehr. „Da die Heizölpreise auch ein Spiegelbild der Rohölnotierungen an den Börsen sind, reagieren sie eher auf politische Unruhen, Lieferengpässe oder Konjunkturdaten als auf die Jahreszeit“, erklärt Funke. Das bedeutet: Heizölkunden sollten das ganze Jahr über die Preisentwicklung beobachten.
Am einfachsten geht das im Internet oder in der Tageszeitung. „Vor dem Kauf sollte man unbedingt die Preise verschiedener örtlicher Anbieter vergleichen“, empfiehlt Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher im rheinland-pfälzischen Unkel. Lohnen kann es sich, wenn mehrere Ölheizer gemeinsam Heizöl bestellen. Wegen der größeren Abnahmemenge winkt eventuell ein Rabatt. „Preisnachlässe sind aber nur dann zu erwarten, wenn die Nachbarn oder Freunde, die gemeinsam bestellen, nicht allzu weit voneinander entfernt wohnen“, sagt Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Als Faustregel gelten etwa drei bis fünf Kilometer.
Geht bei Händlern eine Sammelbestellung ein, machen die meisten von ihnen den Preis an der durchschnittlichen Bestellmenge aller Beteiligten fest. Eine Sammelbestellung rechnet sich unter dem Strich nur dann für einen Besteller, wenn die anderen nicht deutlich weniger bestellen. „Sonst wird der Schnitt gesenkt“, erklärt Wallraf. Ob sich die Sammelbestellung für alle Beteiligten lohnt, lässt sich mit Heizölrechnern im Netz prüfen. Dort haben Interessenten die Möglichkeit, pro beteiligtem Haushalt die Bestellmenge einzugeben. Später wird angezeigt, ob und in welcher Höhe es eine Ersparnis im Vergleich zu einer Einzelbestellung gibt.
Kommt eine Sammelbestellung zustande, müssen bei einem Zahlungsausfall eines einzelnen die anderen für ihn haften. Um das zu vermeiden, sollte eine Bestellgemeinschaft beim Hersteller anfragen, ob jeder Haushalt eine eigene Rechnung bezahlen kann, rät Peters. „Dadurch bleibt die Bestellung juristisch eine Einzelbestellung.“
Allgemein besteht beim Kauf von Heizöl nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ein Widerrufsrecht. Somit kann eine Bestellung bis zum Beginn des Einfüllens widerrufen werden. „Ist das Öl schon im Tank, ist ein Widerruf nicht mehr möglich“, so Wallraf. Vor der Lieferung sollten sich Verbraucher vergewissern, wie viel Öl-Restmenge im Tank ist. Bei einem Kunststofftank oder einer Tankbatterie kann der Füllstand mit Filzstift auf der Behälterwand markiert werden.
Bei einem Kugeltank wird die Füllhöhe mit einem Längenmaß oder Peilstab gemessen. Eine exakte Mengenerfassung ist hierdurch aber nicht möglich. „Um sich zu vergewissern, dass die Heizöllieferung einwandfrei durchgeführt wird, können Kunden die Eichstempel am Tankwagen kontrollieren, während der Heizölabgabe die Zähleranzeige im Auge behalten und dann den Endstand mit den Lieferscheinangaben vergleichen“, sagt Funke.
In jedem Fall sollten Ölheizer während des Liefer- und Tankvorgangs vor Ort sein, merkt Peters an: „Meist dauert der Vorgang höchstens eine Viertelstunde.“ Nach der Lieferung und vor dem Ausdruck der Lieferquittung ist es sinnvoll, den letzten Zählwerkstand zu kontrollieren und zu notieren. Die Angabe auf der Zähleranzeige muss mit der auf dem Ausdruck identisch sein. Andernfalls sollte man reklamieren und den Lieferschein nicht unterschreiben.