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Eine Erweiterung der Wildschadenklausel sichert auch Zusammenstöße mit Nutztieren ab Wann Versicherungen nach einem Wildunfall zahlen

23.09.2013, 01:17

Magdeburg (sw) l Der Sommer ist vorbei und es wird wieder früher dunkel. Jetzt besteht für Auto- und Zweiradfahrer ein erhöhte Gefahr für Unfälle durch den nun vermehrten Wildwechsel auf Deutschlands Straßen. "Bei einem Wildunfall zahlt die Teilkaskoversicherung", sagt Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten (BdV). Aber: Nur bei der Beteiligung von Haarwild, dazugehören zum Beispiel Damwild, Feldhasen und Füchse.

Weichen Autofahrer größeren Tieren aus, muss die Versicherung ebenfalls zahlen. Allerdings muss der Versicherungsnehmer beziehungsweise der Fahrer des Pkw beweisen, dass das Ausweichmanöver aufgrund des Haarwildes und nicht aufgrund eines Fahrfehlers notwendig war - gut, wenn ein Mitfahrer anwesend ist.

BdV-Tipp: Mittlerweile bieten viele Gesellschaften eine Erweiterung ihrer Verträge an. Über die Wildschadenklausel sind dann auch Schäden, die durch Kollision mit Tieren jeder Art wie Kuh, Schaf oder Hund entstehen, versichert.

Wichtig: Alarmieren Sie die Polizei und/oder den für den Unfallort zuständigen Jäger. Sie kommen zur Unfallstelle und stellen eine Wildunfallbescheinigung aus und kümmern sich um das Wild. Beseitigen Sie Blut- und Haarspuren am Fahrzeug nicht, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat. Sonst könnte es sein, dass die Versicherung nicht zahlt.