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Nicht mehr benutzen Warentest warnt vor Candy-Waschmaschine

01.06.2010, 04:49

Berlin ( rgm ). Die Stiftung Warentest warnt : Bei Waschmaschinen vom Typ Candy GO 1460 D kann ein gefährlicher Defekt auftreten. Während einer derzeit laufenden Untersuchung von Waschmaschinen erlitten zwei Candygeräte Totalschäden – mit gefährlichen Folgen.

Im Dauertest müssen Waschmaschinen hart ran : Unter praxisnahen Bedingungen sollen sie 1 840 Waschgänge absolvieren. In einem Haushalt mit drei Ladungen Wäsche pro Woche entspricht das elf Jahren Benutzung. Die meisten Waschmaschinen überstehen diese Prozedur mit leichten Verschleißerscheinungen. Anders die Geräte von Candy : Die erste Candy GO 1460 D schied im Labor bereits nach 752 Waschgängen aus. Sie wäre kaum fünf Jahre alt geworden. Bei intensiver Nutzung noch weniger. Das zweite Gerät zerlegte sich selbst nach 1 328 Waschgängen - mit möglicherweise gefährlichen Folgen.

In beiden Maschinen zerriss die Trommel beim Schleudern. Bei 1 400 Umdrehungen pro Minute löste sich die Schweißnaht auf. Die Folge : Mit einem lauten Knall durchschlug die aufgerissene Trommel den Laugenbehälter. Sie durchbrach die Abdeckung der Waschmaschine und schleuderte spitze, scharfkantige Bruchstücke bis zu drei Meter durch den Raum.

Die Stiftung Warentest hat sofort den Hersteller und die Behörden informiert. Inzwischen hat die Firma Candy Hoover den Verkauf der Waschmaschinen zumindest in Deutschland gestoppt. Doch Waschmaschinen vom Typ Candy GO 1460 D wurden seit mehreren Jahren verkauft. Wer ein solches Gerät besitzt, sollte damit nicht mehr waschen. Einen Rückruf hat Candy Hoover bisher nicht gestartet.

Das ist ärgerlich für Besitzer einer Candy GO 1460 D : Die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren gilt nur für mangelhafte Geräte. Käufer müssten also einen Defekt am Gerät nachweisen. Nur dann können sie vom Händler ein neues Gerät fordern. Der Hersteller springt erst ein, wenn es durch Konstruktions- oder Herstellungsfehler zu einem Schaden kommt. Bei Sachschäden haftet er erst ab 500 Euro. Der Wert der Waschmaschine zählt nicht mit. Bei Verletzungen haben Opfer Anspruch auf vollen Schadenersatz einschließlich Schmerzensgeld.