Energieversorgung Warum variieren Gas-Preise regional?
Wenn der Energielieferant eine Preiserhöhung ankündigt, können Vergleichsportale hilfreich sein, sie bieten einen schnellen Preisvergleich.
Tangerhütte l Kann das mit rechten Dingen zugehen? Ein und derselbe Gas-Anbieter verlangt für eine 150 Quadratmeter große Wohnung bei einem Jahresverbrauch von cirka 18.000 KWh in Tangerhütte monatlich 81 Euro. Im Salzlandkkreis will der Energielieferant für eine Wohnung gleicher Größe in Borne monatlich 102 Euro für die Gasversorgung. Diese Erhöhung gibt es aber nur ab Borne! Im nur vier Kilometer entfernten Bahrendorf ist der Preis genau so wie in Tangerhütte, fand unser Leser Ulrich Biermann heraus. Wieso es eine solche Preisdifferenz innerhalb eines Bundeslandes gibt, „kann oder will uns keiner so richtig erklären“, schrieb er.
Der Leser-Obmann suchte nach Antwort bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Ihr Leser hat Recht, es kann regional unterschiedliche Energiepreise bei demselben Anbieter geben“, bestätigte Marion Dittrich.
Der Gaspreis setzt sich aus den zwei Komponenten Arbeits- und Grundpreis zusammen und berücksichtigt die Bezugs- und Vertriebskosten, die Netznutzungsentgelte ebenso wie die Entgelte für Messen, Zählen, Ablesen und auch Steuern und Abgaben sowie Umlagen, erläutert die Energieberaterin. Während der Grundpreis unabhängig vom Verbrauch als monatlicher oder jährlicher Pauschalbetrag berechnet wird und feste Preisbestandteile wie Kosten für Messen und Ablesen der Energie enthalten sollte, wird über den Arbeitspreis der tatsächliche Verbrauch in kWh abgerechnet.
Die von unserem Leser festgestellten unterschiedlichen Gaspreise ein und desselben Anbieters seien also auf unterschiedliche Grund- und Arbeitspreise zurückzuführen. „So ist zum Beispiel der Netzbetreiber in Borne die Erdgas Mittelsachsen GmbH und in Tangerhütte die Avacon AG“, berichtet Marion Dittrich. Auch andere Preisbestandteile könnten regional unterschiedlich sein.
In der Magdeburger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale weiß man sehr wohl, dass in diesen Tagen viele Haushalte von ihren Energielieferanten über eine bevorstehende Preiserhöhung informiert wurden. Generell gilt: Bei Preiserhöhungen haben die Kunden das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zu kündigen. „Die meisten Energielieferanten weisen auch auf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht hin“, räumt Marion Dittrich ein. Häufig seien diese Schreiben für die Verbraucher dann Anlass, den bestehenden Vertrag, die Preise, Konditionen sowie ihren Verbrauch genau unter die Lupe zu nehmen.
Und viele stellen dabei fest, dass sie sich noch immer im Grundversorgungstarif befinden. Um den angekündigten Preiserhöhungen zu entgehen, suchen sie nach Alternativen – sei es nach einem Sondertarif beim derzeitigen Lieferanten oder durch den Wechsel zu einem neuen.
Dabei sind Vergleichsportale eine Hilfe, sie bieten einen schnellen Preisvergleich, so die Energieberaterin. Doch gebe es bei der Nutzung solcher Portale einiges zu beachten: Viele Tarifrechner arbeiten auf Basis von Vermittlungsprovisionen, die sie von den Strom- und Gasanbietern erhalten, und/oder von Werbeeinnahmen. Damit können Tarife die obersten Plätze belegen, die nur aufgrund eines Bonus billig sind, sich im zweiten Vertragsjahr aber als überdurchschnittlich teuer erweisen und/oder unvorteilhafte Vertragsbedingungen wie eine lange Vertragslaufzeit haben.
Marion Dittrich rät Verbrauchern daher, sich bei der Suche nach einem günstigen Energielieferanten nicht nur auf den Preis zu konzentrieren, sondern auch auf Vertragsbedingungen wie Laufzeit, Kündigungsfrist, Verlängerungslaufzeit, Preisgarantie, online-Tarif, Zahlungsbedingungen zu achten. „Und: bevor Sie dem neuen Vertrag zustimmen, noch einmal alle Eckdaten prüfen.“