Flugreisen Was Air-Berlin-Reisende jetzt wissen müssen
Die Fluggesellschaft Air Berlin ist insolvent: Für Stornierungen, verbliebene Ansprüche oder Bonusmeilen gilt es jetzt, einiges zu beachten.
Berlin (dpa) l Der Insolvenzantrag der Fluggesellschaft Air Berlin wirft in der Haupturlaubszeit bei vielen Menschen in Deutschland Fragen auf. Was Urlauber und andere Reisende jetzt wissen sollten:
⦁ Mein Flug ist demnächst: Alle Flüge mit der Air Berlin und ihrer Tochter Niki finden wie geplant statt, teilte das Unternehmen mit. Auch behalten die Flugpläne ihre Gültigkeit. Was der Insolvenzantrag langfristig für den Flugbetrieb bedeutet, ist jedoch noch unklar.
⦁ Wie sinnvoll sind Stornierungen? Wer nicht abwarten will, ob Air Berlin in ein paar Monaten noch fliegt oder nicht, kann versuchen, sein Ticket zu stornieren. Das ist allerdings nicht immer möglich – und auch nicht immer sinnvoll. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät derzeit von einer Stornierung ab. Denn Kunden haben nur Anspruch auf eine Erstattung der Steuern und Gebühren und nicht immer auf den Ticketpreis. Im teuersten Air-Berlin-Flugtarif Economy Flex geht das Stornieren manchmal kostenfrei, in Economy Classic teilweise gegen Gebühr. Für den Tarif Economy Light ist eine Stornierung immer ausgeschlossen.
⦁ Unterscheiden sich Einzeltickets und Pauschalreise? Reisende, die ihre Flugtickets selbst gebucht haben, stehen rechtlich anders da als Pauschalurlauber, die ein Paket aus Flug, Hotel und anderen Leistungen über einen Reiseveranstalter gekauft haben. Wer nur einen Flug gebucht hat, muss wissen: Wird der Betrieb von Air Berlin eingestellt und werden die Flüge nicht von einem Mitbewerber übernommen, fallen diese aus, erläutert der Deutsche Anwaltverein auf seiner Onlineseite. Gebuchte Tickets würden dann verfallen.
Pauschalreisende haben bessere Karten. Hier ist der Veranstalter in der Pflicht, An- und Abreise zu organisieren. „Kunden können ihre Ansprüche also gegenüber dem Reiseveranstalter anmelden“, erklärt Reiserechtsexperte Paul Degott: Sie können vom Veranstalter einen Ersatzflug fordern, falls Air Berlin nicht mehr fliegt. Kommt es dagegen zu dem Fall, dass Urlauber auf eigene Kosten zurückfliegen müssen, bekommen sie das Geld dafür zurück, so der Deutsche Anwaltverein. Und sollte die gebuchte Reise ganz platzen, können Gäste das bezahlte Geld vom Reiseveranstalter – nicht von der Fluggesellschaft – zurückfordern.
⦁ Ich habe schon einen Anspruch: Viele Kunden haben offene Ansprüche gegenüber Air Berlin, weil es in der Vergangenheit zum Beispiel zu einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung kam. In solchen Fällen steht Passagieren laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zu – je nach Flugdistanz 250, 400 oder 600 Euro. Die Airline muss für die Annullierung oder Verspätung verantwortlich gewesen sein, zum Beispiel wegen eines technischen Defektes. Betroffene müssen sich weiterhin an Air Berlin oder später gegebenenfalls an den Insolvenzverwalter wenden. Ob offene Entschädigungsleistungen dann tatsächlich gezahlt werden, ist laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aber ungewiss.
⦁ Was passiert mit Bonusmeilen? Meilensammler sollten ihr Guthaben bei Air Berlin möglichst bald einlösen, rät Degott. Zwar könne es sein, dass ein anderes Unternehmen nach einer Übernahme dieses Kundenbindungsinstrument fortsetzt – eine Garantie dafür gebe es aber nicht. Sollte Air Berlin nicht mehr Vertragspartner sein, hätten Kunden keinen Anspruch darauf, dass sie Meilen noch einlösen können.