Nach der Scheidung Was geschieht mit dem gemeinsamen Haus?
Frage : Wir sind geschiedene Eheleute und können uns nicht darüber einigen, was aus unserem Einfamilienhaus werden soll. Was können wir tun ? Es antwortet Gerd Frömming, Fachanwalt für Familienrecht in Magdeburg.
Können sich die Eheleute bei der Scheidung nicht über die Nutzung des beiden gehörenden Hauses verständigen, kann auch das Familiengericht die Eigentumsverhältnisse nicht ändern. Bei fehlender Einigung kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung betreiben.
Nicht auszurotten ist das Vorurteil, dass auf diese Weise Heim und Hof weit unter Wert verkauft oder gar verschleudert werden. Doch kann gerade die Teilungsversteigerung zu einer günstigen Auseinandersetzung des gemeinsamen Eigentums führen.
Dabei ist die Interessenlage der Eheleute allerdings oft völlig konträr : Einer hat vielleicht das Ziel, das Eigenheim möglichst günstig selbst zu erwerben ; der andere hingegen will es so teuer wie möglich an Dritte verkaufen.
Je nach Interesse müssen ganz unterschiedliche Strategien verfolgt werden. Grundsätzlich eignet sich eine Teilungsversteigerung nur für solche Eigenheime, die nicht übermäßig hoch belastet sind. Weil der Erwerber die eingetragenen Grundschulden übernimmt, können hoch belastete oder sogar bis zum Verkehrswert belastete Grundstücke nur freihändig veräußert werden. In derartigen Fällen lässt sich eine zwangsweise Verwertung des Immobilienbesitzes allenfalls durch ein Zusammenwirken mit dem Kredit institut erreichen.
Ganz anders stellt sich die Situation bei einem unbelasteten oder wenig belasteten Grundstück dar. Mit der Versteigerung wird die unteilbare Immobilie in Geld, also in einen teilbaren Wert, umgewandelt. Diesen Erlös erhalten die ehemaligen Eigentümer entsprechend ihren Anteilen. Können sich die Eheleute darüber nicht verständigen, muss indes noch ein selbständiger Rechtsstreit über die Erlösverteilung geführt werden. ( sh )