Mietrecht Was wird aus der Kaution?
Frage : Was sollte bei der Hinterlegung einer Mietkaution beachtet werden ? Es antwortet Rechtsanwältin Ellen Schultz vom Landesverband Sachsen-Anhalt des Deutschen Mietervereins e. V .
Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, den Kautionsbetrag zu stellen – Voraussetzung ist, dass es im Mietvertrag hierzu eine Vereinbarung gibt. Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem Vermögen aufbewahren, meist wird es auf einem so genannten Kautionskonto hinterlegt.
Der Mieter kann dem Vermieter auch die Forderung aus einem Sparbuch verpfänden, wobei darauf geachtet werden sollte, dass die Bank nicht ohne weiteres und ohne Wissen des Mieters nach einer Kontokündigung den Betrag an den Vermieter auszahlt. Außerdem kann vereinbart werden, dass der Mieter dem Vermieter ein Sparbuch aushändigt, welches einen Sperrvermerk enthält. In diesem Fall kann jede Mietpartei nur mit Zustimmung des anderen darüber verfügen. Anstatt einer Geldsumme kann der Mieter auch eine Bankbürgschaft als Sicherheit erbringen. Seit dem 1. September 2001 sind auch andere Anlageformen möglich, zum Beispiel festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien, wobei hier sicherlich auch Vorsicht geboten ist.
Grundsätzlich hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm nachweist, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt ist. Im Falle eines Vermieterwechsels sollte der Mieter auch hier nach dem gezahlten Kautionsbetrag fragen. Nicht in jedem Falle wird der Kautionsbetrag an einen neuen Eigentümer oder Vermieter übertragen. Mieter sollten hier unbedingt von Ihrem Recht auf Nachfrage Gebrauch machen. ( ukl )