Bundesgerichtshof Wasserzähler müssen auf aktuellestem Stand sein
Karlsruhe ( rgm ). Wasserversorger sind verpflichtet, ihre Hauptwasserzähler auf dem " aktuellen Stand der Technik " zu halten, so der-Bundesgerichtshof in einem gestern veröffentlichten Urteil. Überdimensionierte Hauptwasserzähler müssen ausgetauscht werden.
In dem verhandelten Fall mussten die Verbraucher 130 Prozent höhere Wasserkosten zahlen, weil bei ihnen ein überdimensioniert großer Wasserzähler mit einem sogenannten Nenndurchfluss von sechs Kubikmetern in der Stunde installiert war. Das ist nicht rechtens. Die Vorinstanz muss jetzt prüfen, ob ein kleinerer Wasserzähler dem heutigen Stand der Technik entspricht.